Individuelle Leistungsansprüche der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft

  • Man (700 € Nettoeinkommen, berücksichtigendes Einkommen ist 480€ nach Abzug des Freibetrags vom Nettoeinkommen, Eigenbedarf inkl. Miete ist 600€) und Frau(kein Einkommen, Eigenbedarf inkl Miete ist auch 600 €) bilden eine Bedarfsgemeinschaft.

    Wie werden die individuelle Leistungsansprüche der Mitglieder der Badrfgemeinschaft verrechnet? Welche Argument ist richtig:-

    Argument A:- Man bekommt

    (600 € - 480 €)= 120 € und die Frau bekommt 600 € von Jobcenter.

    Argument B:- Man bekommt

    600 € - (480÷2)= 360 € und die Frau auch 360 € von Jobcenter.

    3 Mal editiert, zuletzt von Chekumaku (26. August 2020 um 20:51)

  • Es geht nach Bedarfsanteil, also B.

    Also wird die Frau von Jobcenter 240 € weniger bekommen im Vergleich wenn ihr Man nicht arbeitet.

    An wen kann die Frau wenden wenn der Man ihr die 240 € nicht erstattet bzw. Nur Teilweise erstattet?

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