Bedarfsgemeinschaft Sohn 23 Jahre neu in Ausbildung wohnt in gleicher Wohnung

  • Hallo. Mein Sohn, 23, wohnt bei mir zusammen in meiner Wohnung. Bisher war er in der Bedarfsgemeinschaft, zu welcher auch noch mein 17-jähriger Sohn, Schüler, gehört.

    Nun hat er am 01.08. eine Ausbildung begonnen und verdient ca. 900,00 € netto. Gehört er immer noch zur Bedarfsgemeinschaft, weil er ja in meiner Wohnung noch wohnt, oder scheidet er aus weil er seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Und wenn er nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft zählt, welche Auswirkungen hätte dies auf meinen bzw. den Bedarf meines anderen Sohnes, insbesondere bezgl. des Wohngeldes? Wird mir dieses dann evtl. zu einem Drittel gekürzt, welches mein Sohn dann selber zahlen müsste?

    Ich hoffe die Fragestellung ist klar und ich bedanke mich schon einmal für die Antworten.

  • Wenn er seinen Bedarf (Regelsatz + Mietanteil) selbst deckt, gehört er nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft. Je nachdem ist sein Kindergeld dann ganz oder teilweise bei dir als Einkommen anzurechnen.

    Das ALG2 wird weniger, da er ja kein ALG2 mehr erhält und beim ALG2 für dich und deinen Sohn eventuell das Kindergeld angerechnet wird.

    Ohne den Bedarf zu kennen, kann man keine genaue Antwort geben.

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