Eingliederungsvereinbarung - Schwerbehinderung und Fragen

  • Hallo,
    ich habe einen 21 j. schwerbehinderten Sohn (geistige Behinderung, chronische Krankheiten, Lernbehinderung). Er wohnt auch bei mir.
    Für meinen Sohn habe ich die gesetzliche Betreuung bekommen (Bestellungsurkunde, Amtsgericht / Betreuungsgericht unserer Kreisstadt).

    Nun hat er seine Schulzeit (nur Förderschulbesuche) beendet und wird auch vom Reha-Team der Agentur für Arbeit betreut, wegen seiner Schwerbehinderung; auch schon während der letzten 3 Jahre des Förderschulbesuches.


    Körperlich ist er soweit fit ;bis auf die chronischen Erkrankungen); und unter dieser Berücksichtigung seiner Krankheiten, soll ihm das Jobcenter unserer Kreisstadt eine entsprechende Arbeit vermitteln.
    Dazu forderte das Reha-Team der Agentur für Arbeit das Jobcenter auf.

    Im Übrigen, wir (3er BG) sind im Hartz4 Bezug.

    Nun sagt das Jobcenter, dass mein Sohn eine EGV unterschreiben muss, da er seiner Mitwirkungspflicht nachkommen soll.
    Unter anderem soll in der EGV stehen (die will sein SB jetzt fertig schreiben), dass man ihm ,unter Berücksichtigung seiner Krankheiten und Behinderung, Jobangebote macht, auf dieser er sich zu bewerben hat.
    Die Rechtsbehelfsbelehrung usw. ist da dann auch mit drin.

    Da mein Sohn so einen Vertrag (wie auch andere Verträge) nicht unterschreiben darf, soll ich diese EGV für meinen Sohn unterschreiben und er soll darunter auch unterschreiben.

    Das sehe ich kritisch....
    denn mein Sohn kann den ganzen Vertrag nicht einschätzen. Er kann den Vertrag zwar durchlesen, aber was da drinsteht nicht alles verstehen und kann die Konsequenzen eines Vertragsbruches nicht abschätzen.
    Und ich will nichts unterschreiben, was zu einer Konsequenz (z.B. Sanktion) für meinen Sohn führt.

    Das Jobcenter meint, dass wir den Vertrag / EGV unterschreiben müssen.

    Ich habe versucht unsere Sachbearbeiterin des Reha-Teams der Agentur für Arbeit telefonisch zu erreichen; denn sie ist ja für meinen Sohn zuständig: und ich bitte jedes Mal um einen Rückruf, von der Zentrale der Agentur für Arbeit, aber einen Rückruf erhalte ich dann wieder von dem SB des Jobcenters.
    Und dieser SB erklärt mir dann, dass die Agentur für Arbeit und das Jobcenter zusammen arbeiten und Zugriff auf gemeinsame Daten haben, und für Fragen zur Arbeitsvermittlung wäre sowieso das Jobcenter zuständig, aber nicht die SB des Reha-Teams.

    So komme ich also nicht weiter !

    Und hier bitte ich euch um Rat und Paragraphen dazu, die uns weiterhelfen.
    Danke im Voraus.

    lieben Gruß

    2 Mal editiert, zuletzt von Fr.Gina (20. August 2020 um 15:07)

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