ALG II - Erstausstattung nach Trennung und Fragen

  • Hallo ihr,


    ich habe mich vom Kindsvater getrennt und nun steht ein neues Kapitel für mich und meine 2 jährige Tochter an.


    Zurzeit besuche beziehe ich Bafög.

    Vom Amt habe ich bereits gehört, dass die Wohnung zu teuer ist und die nur den angemessenen Betrag bezahlen müssen und den Rest dann ich. Soweit auch gut und kein Problem.


    Nun zu meiner Frage, wir haben nichts keinen Topf, Gabel, Bett usw in der Wohnung ist absolut nichts vorhanden, durch das recherchieren im Internet habe ich gelesen dass ich Anspruch auf Erstausstattung habe.


    Gilt das auch für meine 2 jährige Tochter? Habe kein Bett für die kleine oder Schrank usw...


    Und in der Wohnung ist auch keine Küche - kann ich beim Amt ebenfalls Geld für eine Küche beantragen. Iwie müssen wir ja kochen.

    Da ich neu in diesem Gebiet bin. Die Dame am Telefon sagte, dass mir keine Erstausstattung zustehen würde da die Wohnung zu teuer ist aber im Internet sagt man, dass einem trotzdem was zusteht auch wenn man keine Leistungen bezieht.


    wie stellt man am besten einen solchen Antrag?


    danke schon mal

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