Antrag auf ungedeckte KDU beim Jobcenter

  • hallo,

    -ü25, erste ausbildung, eigene wohnung-

    falls ich antrag auf bab stelle und das geld absolut nicht reicht um zu leben geschweige essen zu kaufen, kann ich dazu einen antrag auf ungedeckte KDU beim jobcenter stellen ?


    vielen dank!

  • Diese gesetzliche Regelung gibt es nicht mehr. Azubis und Schüler sind im Allgemeinen nicht mehr vom Bezug von ALG2 ausgeschlossen. Sie können nunmehr ganz normal aufstocken, wenn es nötig ist. Nur, wenn BAB/Bafög aus anderen Gründen als Einkommen oder Vermögen abgelehnt wird (Alter, Zweitausbildung etc), sind sie ausgeschlossen.

  • schon mal vielen dank fürs schnelle antworten!

    okay, dann bin ich mega erleichtert.
    ich hab gestern so viel gelesen, dass ich wirklich dachte, dass das quasi unmöglich ist mit ü25+ eigene wohnung (die jetzt nicht mega günstig ist, aber noch unter der maximalen KDU in meiner stadt) eine ausbildung zu machen, da die ausbildungsvergütung + bab nach meiner rechnung kaum bis gar nicht reicht. - also muss ich mich dann einfach beim jobcenter melden für eine aufstockung? oder iein antrag ausfüllen?


    vielen dank!

  • lebe zurzeit von alg2 & strebe an noch dieses jahr eine ausbildung anzufangen. der ausbildungsbeginn wäre für ab sofort, daher wollte ich das im vorfeld schon mal klären.

  • ok, ich nochmal.

    da mich das ganze ja mental belastet & ich erst nur negatives im bab forum gehört habe, hier dann aber eine positive antwort bekomme habe, wollte ich fragen was sie zu dieser aussage sagen:

    "eine Wohnung, deren Warmmiete 580 € beträgt, kannst du mit Ausbildungsvergütung und BAB nicht finanzieren.

    Auf Wohngeld oder ALG II besteht während der Ausbildung kein Anspruch.

    Der von dir erwähnt Wohnkostenzuschuss wurde bereits 2016 abgeschafft. ´

    Andere staatliche Leistungen gibt es in deinem Fall nicht.
    BAB ist die einzige Lösung, die dir zur Verfügung steht. Es gibt für Azubis keine anderen staatlichen Zuschüsse."


    haben die im bab-forum keine ahnung über die lage, wenn man wie ich beschrieben 0,00€ im monat hat?
    ich bin ja quasi gezwungen ieine unterstützung/aufstockung zu bekommen, denn ich muss ja iwie essen/leben und sowas wie strom/internet bezahlen.

    ich mein, vielleicht stimmt das in der theorie, aber ich bin ja über 25jahre alt und bekomme auch kein kindergeld aka bin ich jetzt kein normal fall.
    & was hier gesagt wurde, dass ich doch iwie unterstützung/aufstockung stimmt also ?
    solche kommentare im bab-forum machen mich echt fertig & war eig ganz erleichtert die kommentare hier von ihnen zu lesen.


    vielen dank!

  • Die Aussage, dass der Mietzuschuss 2016 abgeschafft wurde, ist korrekt. Allerdings aus dem Grund, den ich genannt habe, nämlich, dass BAB Empfänger und Empfänger von Bafög nach § 12 BAföG nicht mehr vom Bezug von ALG2 ausgeschlossen sind. Die Ausnahmeregelungen des § 7 Abs. 6 SGB II wurden sehr erweitert. Nur noch Studenten mit eigener Wohnung und Azubis in Internaten sind ausgeschlossen. Oder, wenn BAB/Bafög aus anderen Gründen als aufgrund Einkommen oder Vermögen abgelehnt wurde.

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