ALG II Einkommen Anrechnung - Fahrtkosten - Minijob und weitere Fragen

  • Hallo, ich werde sehr wahrscheinlich bald einen Aushilfsjob anfangen und habe nun dadurch resultierend eine bzw. mehrere Fragen jenachdem welcher Fall eintreten würde:

    - Wenn ich immer den selben Lohn erhalten würde z.b exakt 450,- € pro Monat. Benötigt dann das Jobcenter keinen Kontoauszug pro Monat da das Gehalt dann immer das selbe wäre?

    - Anderer Fall: Wenn mein Lohn immer unterschiedlich wäre z.b 350,- €, 400,- € oder 450,- € pro Monat, soll ich dann am besten wenn ich den Minijob dem Jobcenter melden, am besten einfach den geringsten möglichen Lohn angeben also in diesem Fall z.b 350,- €?

    Sollte ich dann doch mehr verdienen dann würde ich nachzahlen müssen jedoch würde ich nie zu wenig erhalten und immer nur die Differenz nachzahlen müssen.

    Wenn ich z.b jetzt 450,- € angeben würde, dann würde ich immer zu wenig erhalten und die Differenz die fehlt nachlaufen müssen.

    Sollte so erlaubt sein?

    Und in diesem Fall müsste man dann jeden Monat jeweils den Geldeingang auf dem Kontoauszug beweisen?

    Vielen Dank im voraus.

  • Das JC wird deinen Lohn prognostizierten. Ggf. wird es, dazu auf die Angaben im Arbeitsvertrag zurück greifen und eher weniger darauf, was du angibst, weil dir das am liebsten ist.

    Von ständigen Überzahlungen hast du im Endeffekt auch nichts. Durch den Freibetrag für Erwerbstätigkeit hast du doch sowieso monatlich mehr in der Tasche. Du solltest daher überlegen, ob es nicht besser ist, dass mit soviel Lohn gerechnet wird, dass du später eine Nachzahlung bekommst und nicht zurück zahlen musst.

  • Also mir wäre es lieber ich würde mehr erhalten um dadurch für den Monat liquider zu sein als weniger zu erhalten und dann Monate zu warten eine Nachzahlung zu erhalten.

    Muss man denn immer jeden Monat dann einen Kontoauszug schicken aich wenn der Lohn immer der selbe wäre?

    Also benötige ich nur einen Kontoauszug pro Monat einzureichen sofern das Gehalt immer abweichen würde?

    Und habe ich es richtig verstanden dass ich dann bei 450,- € dann zusätzlich 170,- € verdienen werde?

  • Was dir lieber ist, wird wohl niemand interessieren. Und nochmal: du hast doch sowieso mehr im Monat durch den Freibetrag (170 Euro bei 450 Euro Lohn).

    Beispiel: Du verdienst monatlich zwischen 400 und 450 Euro. Das JC rechnet nur mit 400 Euro im Monat. 160 Euro wäre der Freibetrag, es rechnet also 240 Euro an. Tatsächlich verdienst du aber 450 Euro im Monat, es wären also in Wirklichkeit 280 Euro anzurechnen, womit du mit 40 Euro im Monat überzahlt wurdest. Das sind immerhin 240 Euro Schulden für 6 Monate.

    Du hast doch 170 Euro Freibetrag, da ist es günstiger, diese 40 Euro weniger ALG2 zu nehmen und dann später nichts zurück zahlen zu müssen.

    Ob man Kontoauszüge fordert, entscheidet der SB. Es geht ja nicht nur um die Höhe des Lohns, sondern auch um den Zufluss.

  • Achso okay ich hatte jetzt gedacht bei deinem Beispiel das mir dann jeden Monat diese 50,- € fehlen und ich deshalb pro Monat in deinem Beispiel für 6 Monate 300,- € zu wenig verdient hätte. 450-400=50 -> 50*6=300

  • Nein. Du hast das um 280 Euro geminderte ALG2, aber dann doch noch deine 450 Euro Lohn. Auf jeden Fall mehr als vorher.

    Also, wenn dein ALG2 jetzt 800 Euro sind, dann bekommst du erstmal nur 520 Euro ALG2. Dazu aber deinen Lohn von 450 Euro und hast insgesamt 970 Euro im Monat.

  • Ja, was schön wäre wenn man die 450,- € als Freibetrag hätte sprich, man davon gar nichts abgeben müsste, dadurch wird der Stundenlohn drastich gedrückt und die meisten haben für die minimalen 170,- € mehr keine Motivation einen Aushilfssjob anzufangen.

  • Dir ist aber klar, dass ALG2 eine Hilfe für die sein soll, sie sich nicht selbst helfen können, weil sie eben gerade keine Arbeit haben, oder? Und dass dieses Geld von allen anderen erstmal verdient werden muss? Mit welchem Recht verlangst du von deinen Mitbürgern, dass sie dich weiterhin voll mit den Steuern, die ihnen vom Lohn abgezogen werden, voll alimentieren sollen, obwohl du durch Arbeit und Lohn nunmehr zumindest teilweise in der Lage bist, dich selbst zu unterhalten?!

    Findest du das nicht vermessen und äußert egoistisch?!

  • Jedesmal wenn ich einkaufen gehe, zahle ich auch Steuern, als ich davor meine Ausbildung gemacht habe bzw danach noch woanders gearbeitet habe, habe ich auch Steuern gezahlt. Wie viel Steuern zahlt ihr denn überhaupt für einen ALG2 Empfänger, wisst ihr das überhaupt?

    Ich wollte damals mein Fachabitur machen um danach studieren zu können, habe dafür BaföG beantragt jedoch wurde dies abgelehnt mit der Begründung dass meine Eltern zu viel verdienen. Jedoch wird dort nur das Einkommen berüchsichtigt und nicht die Ausgaben deshalb konnte ich mein Fachabitur nicht antreten und nicht studieren. (Hätte dann auch nebenbei einen Aushilfjob gemacht aber ohne Bafög hätte selbst das nichts gebracht). Deshalb bin ich nun arbeitslos weil ich mir in meiner Richtung was suchen muss was mir absolut nul spaß macht.

    Also ist der Staat selber egoistisch - nichteinmal eine Umschulung wurde mir genehmigt.

  • Du zahlst derzeit von ALG 2 Steuern. Also Steuern von einer Steuerleistung, die an dich gezahlt wird. Wenn du von den Steuern, die du gezahlt hast, dann leben willst, wären das also 16% von deinem ALG 2. Im nächsten Monat dann 16% der 16% usw. Dein perpetuum mobile des "ich zahle auch Steuern" geht so nicht auf. Deine Steuerzahlungen sind zum einen nicht selbst erwirtschaftet und zum anderen in unwesentlicher Höhe.

    Und dass Eltern für ihre Kinder unterhaltsverpflichtet sind, das weiß man eigentlich. Wenn man also Schulden macht und dann den Kindesunterhalt während der Ausbildung nicht zahlen kann, dann ist das auch nicht Aufgabe der Allgemeinheit, sowas abzufangen. Im Übrigen halte ich das für ein Ammenmärchen. Wird das Fachabi an einem Abendgymnasium oder einem Kolleg gemacht, dann ist Bafög nämlich elternunabhängig (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG).

  • Das Fachabitur wäre ja dann in Vollzeit gewesen und hätte ein Jahr gedauert. Danach hätte ich nochmal ein Jahr dran hängen können dann hätte ich das normale Abitur gehabt und auch elternunabhängiges Bafög.
    Hatte ja auch schon eine feste Zusage für den Schulplatz und kurz vor Beginn der Schule habe ich den negativen Bescheid vom Bafög bekommen und musste dann der Schule mitteilen dass ich leider nicht mein Fachabitur machen kann aus finanziellen Gründen.

    Aber da ist sowieso jetzt der Zug für mich abgefahren ist mir jetzt auch egal.

  • Hallo, ich habe morgen ein Vorstellungsgepräch für einen Minijob und habe heute auch direkt Reisekosten hierfür beantragt.
    Jedoch habe ich heute auch schon die Antwort erhalten dass diese leider nicht gefördert werden da ein Minijob nicht sozialversicherungspflichtig ist?

    Der Lohn wird doch trotzdem auf meinem Regelsatz angerechnet so dass ich weniger an ALG2 erhalte wieso dann werden keine Fahrkosten übernommen?

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  • Das ist aber nunmal tatsächlich so, da die Eingliederungsleistungen nach den Bestimmungen des SGB III erbracht werden, hier wäre es § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 44 SGB III. Und das gilt nur für sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten:

    Zitat

    Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden,

  • Ja kann aber sein dass ich vllt auch eine Teilzeitstelle angeboten bekomme, aber dann würde ich dennoch keine Reisekosten erhalten weil ich die ja vorher beantragen muss.

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