ALG II Anspruch - Kurzarbeitergeld - Bedarfsgemeinschaft Eltern und Fragen

  • hilfesuchende Schwester! -Arbeitsloser Bruder (ü25) wohnhaft bei den Eltern ( Vater bekommt Krankengeld- da Schlaganfall) Bruder nie länegr gearbeitet als 1 Jahr

    Hallo zusammen,

    ich hoffe ich bin hier richtig ..wenn nicht ist es auch kein Problem wenn mein Beitrag gelöscht wird.

    Mein Bruder ist über 25 und hat in den letzten Jahren immer wieder gearbeitet ( leider immer kürzer als 1 Jahr am Stück) und wohnt kostenfrei bei meinen Eltern.

    Mein Vater hatte vor kurzem einen Schlaganfall und bekommt daher nur noch Krankengeld.

    Meine Eltern haben wohl schon vor Jahren bevor mein Bruder 25 wurde beim Amt nachgefragt ob mein Bruder Unterstützung bekommt.

    Er hat immer wieder gearbeitet aber wurde immer und immer wieder gekündigt. ( ich will Ihn nicht in Schutz nehmen)

    Mir wurde mitgeteilt das er da er nie ein ganzes Jahr am stück gearbeitet hat und meine Eltern angeblich gut genug verdienen und er da ja wohnt, keine Ansprüche hat auf ALG2

    Durch den Schlaganfall Anfang diesen Jahres bekommt mein Vater nun nur noch Krankengeld und das wird sich auch nicht so schnell ändern.

    Mein Bruder zahlt keine Miete und hat unglaublich viele Schulden bei der Krankenkasse. (...die sich immer weiter erhöhen...)

    Um meine Eltern zu Unterstützen haben ich versucht Infos im Internet zu bekommen... nur leider steht überall was anderes.

    Jetzt meine Fragen.

    - Hat man Anspruch wenn man bei den Eltern mietfrei wohnt? Macht ein Mietvertrag Sinn? (Es handelt sich um eine gemeinsame Wohnung)

    - Muss man 1 Jahr am stück gearbeitet haben um Hilfe zu bekommen?

    - Muss man sich erst Arbeitssuchend melden bevor man einen Antrag auf ALG 2 stellen kann?

    - Ist ALG 2 überhaupt die richtige Unterstützung?

    -...

    Das sind jetzt mal die groben Einstiegs-Fragen, ich weiß ehrlich nicht wo anfangen um meinen Elter zu helfen. Bin froh wenn ich mit dem Kurzarbeitergeld soweit zurecht komme und es irgendwann mal wieder "normal" weiter geht

    Ich hoffe sehr auf Hilfe da meine Mutter langsam durchdreht und ich hilflos daneben stehe:(.

    Liebe Grüße und Danke für Ihre Zeit und die eventuelle Hilfe =)

    Titel-Korrektur, zu lang.

  • Jetzt meine Fragen.

    - Hat man Anspruch wenn man bei den Eltern mietfrei wohnt? Macht ein Mietvertrag Sinn? (Es handelt sich um eine gemeinsame Wohnung)

    - Muss man 1 Jahr am stück gearbeitet haben um Hilfe zu bekommen?

    - Muss man sich erst Arbeitssuchend melden bevor man einen Antrag auf ALG 2 stellen kann?

    - Ist ALG 2 überhaupt die richtige Unterstützung?

    Hallo Schwesterchen,

    Zum 1. Anstrich: Ja, und nein, ein Mietvertrag macht keinen Sinn, da kein abgeschlossener Wohnraum vorhanden ist. Dein Bruder erhält seine Regelleistung nach dem SGB II zuzüglich seiner anteiligen Kosten der Unterkunft.

    Zum 2. Anstrich: Wenn man Leistungen nach dem SGB III beantragen möchte, dann ja.

    Zum 3. Anstrich: Ja

    Zum 4. Anstrich: Was denn sonst? Er könnte natürlich auch endlich mal dauerhaft arbeiten gehen und nicht seinen kranken Eltern zur Last fallen. Da er aber bereits ein gewisses Alter erreicht hat, geht es auch um die Krankenversicherung.

    LG Sandmann

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