ALG II Aufstockung - Kosten der Unterkunft - Eigentum und Fragen

  • Leerstehendes, finanziertes Eigentum nicht selbst bewohnt, somit werden Schuldzinsen und Nebenkosten zur Berechnung nicht herangezogen

    Hallo,

    seit März 2020 beziehe ich als Aufstocker Leistungen vom Jobcenter, allerdings nur als Darlehen, da "Vermögen" vorhanden.

    Vielleicht kann mir hier jemand eine kurze Info zukommen lassen, ob die Vorgehensweise/Begründungen des JC so in Ordnung sind.

    Oder mir Tipps geben, wie ich bestimmte Punkte am Besten begründe oder bei Ablehnung vorgehen muss.

    Eckdaten:

    1. Bedarfsgemeinschaft: nur ich, also 1 Person.

    2. Angestellte auf Midijob-Basis (Übergangsbereich) bei meinen Eltern (89 & 94 Jahre alt) als Pflegekraft (examinierte Altenpflegerin).

    Die Fahrt zur Arbeitsstelle kann nur mit dem Auto durchgeführt werden (mtl. im Schnitt 3000km für diese Arbeitsstelle). Mein Auto ist 18 Jahre alt.

    ---> JC teilt mir telefonisch mit, dass ich keine Reparaturkosten und Fahrtkosten geltend machen kann. Immerhin würde ich die Leistungen nur auf Darlehensbasis erhalten.

    Und überhaupt müsse ich mir schon eine Vollzeitstelle suchen, um dem Staat nicht mehr zur Last zu fallen und für meine Eltern fremde Pflegekräfte bezahlen zu können.

    3. Zusätzlich selbständig als Kleinunternehmer mit momentan (auch aufgrund Covid-19) sehr geringen Umsätzen.

    4. "Vermögen" vorhanden: Grundstück mit leerstehendem Abrisshaus - steht zum Verkauf - aufgrund Covid-19 wurden nur wenige Besichtigungen durchgeführt - potentielle Käufer gingen in Kurzarbeit und erhielten deshalb keine Finanzierung.

    ---> JC drängt natürlich auf schnellen Verkauf - aufgrund der genannten Gründe nicht möglich.

    Dieses "Vermögen" habe ich (vor JC-Bezug immer Vollzeit gearbeitet) selbst vor einigen Jahren finanziert - mtl. Tilgungsraten/Schuldzinsen sowie Nebenkosten müssen von mir natürlich weiterhin bezahlt werden.

    ---> JC erkennt die Schuldzinsen und Nebenkosten nicht an, da das Eigentum nicht selbst bewohnt ist.

    5. Ich lebe in einem anderen Landkreis und bewohne dort das Haus eines Bekannten. Hier muss ich keine Miete, aber selbstverständlich sämtliche Nebenkosten bezahlen (Grundsteuer, Müll, Kaminkehrer, Öllieferung, Heizungswartung etc.). Eben alles, was so anfällt.

    ---> JC erkennt diese Nebenkosten als Kosten für Unterkunft und Heizung nicht an, da ich keine Miete bezahlen muss.

    Vielen Dank für alle Tipps!

    Titel zu lang und Korrektur

    Ausdauer wird früher oder später belohnt, meistens aber später [Wilhelm Busch]

  • Du kaufst ein Abrisshaus (nichts wert), hast dafür aber nicht unerhebliche Schulden aufgenommen? Das klingt erstmal ungewöhnlich und solltest du näher erläutern. Gibt es denn ein Wertgutachten für das Grundstück? Wie hoch ist der Wert und wie hoch die darauf liegenden Belastungen? Stehen die im Grundbuch? Wie stark kannst du deine Verwertungsbemühungen beweisen? Dass die Lasten des nicht selbst bewohnten Hauses nicht berücksichtigt werden, ist normal. Dafür gibt es im SGB II keine Rechtsgrundlage. Das sind schlicht deine Schulden.

    Seit wann wohnst du im Haus des Bekannten? Seit wann kannst du nichts mehr für die Nebenkosten zahlen? Wenn das schon länger ist, was hat der Bekannte unternommen, um an sein Geld zu kommen? Rausschmeißen will er dich ja anscheinend nicht, was bedeutet, dass du sozialrechtlich ggf. keiner Schuldforderung ausgesetzt bist. Kannst du beweisen, dass du mal was für die Nebenkosten gezahlt hast? Irgendwann (vor ALG 2 Bezug vielleicht)?

  • Tamar, vielen Dank für Deine Antwort. Aber ich glaube, Du hast mich missverstanden.

    Ich habe vor einigen Jahren ein Grundstück mit renovierungsbedürftigem Altbestand gekauft und mit meiner Tochter einige Jahre dort gelebt. Für potentielle Käufer ist es ein Abrisshaus. Der Baugrund ist was wert. Ich werde hier sicher keine Beträge nennen, aber für die Höhe meiner monatlichen Belastungen würde man nicht mal eine 1-Zimmer-Wohnung bekommen, würde man Miete bezahlen müssen. Meine Verwertungsbemühungen sind nachweisbar!

    Ich bezahle mein Darlehen und sämtliche Nebenkosten für das zum Verkauf stehende Objekt, sowie auch die Nebenkosten für das Haus, in dem ich jetzt wohne.

    Nirgends habe ich geschrieben, dass ich die NK nicht bezahle.

    Eigentlich wollte ich wissen, ob Punkt 4 auf dem Antrag auch irgendwie für mich gelten kann.

    "Ich wohne zur Miete" ---> ja mietfrei. Ich bezahle keine Miete aber sämtliche Nebenkosten, die eben so anfallen.

    "Ich wohne im Eigentum" ---> nein, aber "Schuldzinsen ohne Tilgungsraten" und Nebenkosten bezahle ich ja trotzdem.

    Das JC bewertet das Eigentum als "Vermögen", ja ok. Das Eigentum spielt eine Rolle. Sollte es dann bei Punkt 4 nicht auch irgendwie eine Rolle spielen?

    Ausdauer wird früher oder später belohnt, meistens aber später [Wilhelm Busch]

  • Tamar,

    Ich habe vor einigen Jahren ein Grundstück mit renovierungsbedürftigem Altbestand gekauft und mit meiner Tochter einige Jahre dort gelebt. Für potentielle Käufer ist es ein Abrisshaus. Der Baugrund ist was wert. Ich werde hier sicher keine Beträge nennen,

    Dann kann ich auch nichts dazu sagen, ob die lediglich darlehensweise Gewährung von ALG2 korrekt ist.

    Ich bezahle mein Darlehen und sämtliche Nebenkosten für das zum Verkauf stehende Objekt, sowie auch die Nebenkosten für das Haus, in dem ich jetzt wohne.

    Nirgends habe ich geschrieben, dass ich die NK nicht bezahle.

    Wovon bezahlst du das alles? Von 432 Euro Regelsatz? Wie soll das funktionieren?

    Zitat

    Eigentlich wollte ich wissen, ob Punkt 4 auf dem Antrag auch irgendwie für mich gelten kann.

    "Ich wohne zur Miete" ---> ja mietfrei. Ich bezahle keine Miete aber sämtliche Nebenkosten, die eben so anfallen.

    "Ich wohne im Eigentum" ---> nein, aber "Schuldzinsen ohne Tilgungsraten" und Nebenkosten bezahle ich ja trotzdem.

    Das JC bewertet das Eigentum als "Vermögen", ja ok. Das Eigentum spielt eine Rolle. Sollte es dann bei Punkt 4 nicht auch irgendwie eine Rolle spielen?


    Du verstehst was grundlegendes nicht. Im SGB II werden nur die Kosten einer tatsächlichen zu Wohnzwecken benutzten Unterkunft als Bedarf berücksichtigt. Wenn du in deinem Haus nicht wohnst, können keine Kosten berücksichtigt werden, weil es dann einfach schlicht Schulden sind. Und für die Schuldentilgung (sowie Vermögensaufbau) ist das JC bzw. der Steuerzahler nicht zuständig.

    Das Wohneigentum spielt daher nur als verwertbares Vermögen eine Rolle. Nicht mehr, nicht weniger.

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