Umzug, Erstaustattung

  • Hallo,

    zuerst einmal zu meiner Person. Ich bin 41 Jahre alt und lebe derzeit in einer 25m² Wohnung. Ich erhalte derzeit Leistungen vom Jobcenter, da ich seit August 2016 nicht mehr erwerbsfähig bin. Durch mehrere Darm-Operationen 2013/2016/2017/2020 bin ich krank geschrieben. Ich habe erhebliche gesundheitliche Einschränkungen, Stuhlinkontinenz, Kurzdarmsyndrom, darunter leide ich auch psychisch und bin in therapeutischer Behandlung. Mein Problem, meine Wohnung erlitt im Dezember 2019 einen Wasserschaden, da durch die Abwasserrohre des Mehrfamilienhauses ein Rückstau entstand und meine Wohnung komplett, durch die Toilette mit Fäkalwasser geflutet wurde. Es kam bisher keine Hilfe, seitens des Vermieters, weder eine Reinigung der Wohnung, oder eine Trocknung oder dergleichen. Der Vermieter hat bis heute keine Wohnungsbesichtigung durchgeführt. Mittlerweile sind die Wände in meiner Wohnung ca. 40cm hoch verschimmelt, die Möbel und Einrichtungsgegenstände sind ebenfalls verschimmelt. Einen Anwalt hatte ich bereits eingeschaltet, keine Reaktion, seitens des Vermieters. Eine Klage sieht ist eher Aussichtslos, da ich einen Gutachter beauftragen müsste, um zu beweisen, wodurch der Wasseraustritt verursacht wurde. Es könnten Schäden am Haus selbst vorliegen oder auch Verstopfungen durch andere Mieter, die Feuchttücher oder ähnliches in der Toilette entsorgt haben. Meine Wohnung ist eben Abwasserrohrtechnisch der tiefste Punkt im Haus, dadurch war nur meine Wohnung betroffen.

    Nun zu meinem eigentlichen Problem. Ich bin seit Anfang des Jahres auf der Suche, nach einer neuen angemessenen Wohnung und bin nun auch fündig geworden. Da mir der Schaden vom Vermieter und auch von der Versicherung nicht ersetzt wird, stehe ich bei einem Umzug quasi ohne Inventar da. Ich habe nie eine Erstaustattung erhalten, da ich diese Wohnung bereits angemietet hatte, und ausgestattet hatte, als ich vom Jobcenter abhängig wurde. Aus eigener Tasche ist es mir nicht möglich, andere Einrichtungsgegenstände oder Möbel zu beschaffen. Kann ich beim Jobcenter eine Erstaustattung beantragen, wenn ich in die neue Wohnung umziehe? Bilder von dem Wasserschaden, Bilder von dem Ist-Zustand, sowie Schriftstücke an den Vermieter, auch von meinem Anwalt liegen vor und können eingereicht werden.

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Liebe Grüße

  • Ja, natürlich ist das möglich. Das JC kann dann gem. § 33 SGB II den Anspruch gegenüber dem Vermieter auf sich überleiten, wenn es mag.

    Du hast sicherlich die Miete gemindert, oder? Das hast Du dem JC aber auch mitgeteilt?

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