Getrennt lebend - Erstantrag - Viele offene Fragen

  • Guten Tag,

    Ich bin 31 Jahre alt - 100 % Schwerbehindert und Hausmann. Meine Frau von der ich mich trennen möchte, ist 28 - voll Berufstätig und verdient ca. 2000 € Netto.

    Ich habe meiner Frau am 20.07.2020 mitgeteilt mich von ihr nach Jahrelanger Krise zu trennen.

    Durch das Internet habe ich herausgefunden, dass meine Frau mir Trennungsunterhalt ca: 800 € im Trennungsjahr zahlen. (womit Sie kein Problem hat).

    Ich wohne noch in der gemeinsamen Wohnung, beabsichtige definitiv auszuziehen sobald ich eine bezahlbare Wohnung finde.

    Wie sind nun die Schritte ?

    Ich muss ja einen Arbeitslosengeld 2 Hauptantrag stellen. Bekomme ich den überhaupt bewilligt bei einem Trennungsunterhalt von 800 € ? Ich würde ja sagen, da man nicht mit 800 € Leben kann.

    Beim Antrag gibt es folgenden Punkt:

    Ich bin nicht erwerbsfähig und Inhaberin/Inhaber eines Ausweises nach
    § 152 Abs. 5 SGB IX mit dem Merkzeichen G oder aG.

    Ich bin nicht von einem Arzt als nicht erwerbsfähig eingestuft, besitze aber einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G, soll ich das nun ankreuzen oder nicht?

    Dann geht es weiter mit der Wohnsituation. Ich lebe ja noch mit meiner Frau in der gemeinsamen Wohnung. Dann sind wir ja sozusagen eine Bedarfsgemeinschaft.

    Da wird ja wahrscheinlich mein Antrag abgelehnt solange ich in der gemeinsamen Wohnung bin, da die 800 € ohne Mietkosten (die übernimmt meine Frau), für eine Person vollkommen ausreichend ist.

    Wie soll ich vorgehen? Soll ich einfach jetzt nach einer Wohnung suchen? Bevor der Antrag überhaupt durch ist?

    Soll ich warten bis ich den Bescheid bekomme und dann kann ich mich auf die Wohnungssuche machen?

    Ich habe eben wie oben schon die Befürchtung, dass solange ich hier in der Wohnung bin, mir der Antrag abgelehnt wird.


    Vielen Dank... falls der Beitrag etwas confused ist, bitte ich das zu Entschuldigen.. bin etwas aufgewühlt, ängstlich was auf mich jetzt alles zukommen wird....

  • In einem anderen Forum sind es nur 750 Euro Unterhalt. Ist das daher nur eine Frage, um Forenuser zu beschäftigen?

    Ich bin confused. Es sind 750, habe es hier nur vergessen umzuändern. Ich habe was besseres zu tun und genug andere Probleme als irgendwelche fremde Usern zu "beschäftigen".

    Aber habe ja schon von einem anderen User im anderen Forum den Rat erhalten, mir Rechtsbeistand zu holen, da das Thema anscheinend zu komplex sei.

    Dann werde ich diesen Weg bestreiten... da es anscheinend echt ein komplizierter Fall ist.

  • Da ist nichts kompliziert. Momentan bist du mit den 750 Euro nicht bedürftig. Du kannst dir also eine Wohnung suchen und einziehen. Dann kannst du aufstockend ALG2 beantragen. Oder vielleicht sogar nur Wohngeld, wenn die Wohnung nicht zu teuer ist.

  • Da ist nichts kompliziert. Momentan bist du mit den 750 Euro nicht bedürftig. Du kannst dir also eine Wohnung suchen und einziehen. Dann kannst du aufstockend ALG2 beantragen. Oder vielleicht sogar nur Wohngeld, wenn die Wohnung nicht zu teuer ist.

    Welcher Vermieter gibt mir eine Wohnung wenn ich da 750 als Einkommen eintrage, das ist doch viel zu gering oder nicht? Ein User im anderen Forum meinte, dass mir 857 € zusteht 3/7. Also du denkst es wäre möglich eine Wohnung zu finden mit diesem "Einkommen" ?

    Das wäre natürlich fantastisch wenn es "so einfach" gehen würde. Was mache ich rein theoretisch wenn ich eine Wohnung finde -> einziehe ALG 2 beantrage und es mir dann nicht bewilligt wird.. bzw. Wohngeld? Dann habe ich doch ein riesen Problem...

    Sorry für die vielleicht dummen Fragen, aber ich stand noch nie vor so einer Situation und ich dachte auch nie, dass ich davor stehen werde....

    Edit:

    Mir ist noch eine Frage eingefallen, vielleicht möchtest du Sie mir beantworten.

    Meine Frau und ich haben gerade mal 2000 € Erspartes die wir für den Anwalt / Scheidungskosten benötigen.

    Ich habe also nicht das Geld für die Kaution, wie mache ich das ? Denn Trennungsunterhalt sparen, 2-3 Monate um die Kaution zusammen zu haben oder kann ich die irgendwie auch ohne ein ALG 2 Antrag beantragen als Hilfe irgendwo? Wie auch die Erstausstattung ? Ich kann einiges mitnehmen aber natürlich kann ich nicht den ganzen Haushalt mitnehmen, daher fehlen mir natürlich noch einige Möbel...

    Danke für dein Bemühen

    Einmal editiert, zuletzt von LordAnnie (30. Juli 2020 um 22:45)

  • Ob dich ein Vermieter nimmt, kann ich dir nicht sagen. Niemand kann einen Vermieter dazu zwingen.

    Du solltest tatsächlich zusehen, ein bisschen zu sparen, z. B. für die Kaution. Die Erstausstattung kannst du nach Umzug dann zusammen mit ALG2 beantragen.

    Vielleicht wäre auch die Suche nach einem Job eine Alternative, denn erwerbsunfähig bist du ja nach eigener Aussage nicht.

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