Studentin mit Kind - Bafög Ablehnungsbescheid und Fragen zum ALG II Anspruch

  • Hallo liebe Leute,

    kurz über mich: ich bin Studentin, habe ein Kind (4) und Trennung ab 2.2020.

    Ich habe nach der Trennung den Antrag auf Bafög und auch an Jobcenter gestellt.

    Bei mir ist kompliziert weil ich in Vietnam schon ein Studium abgeschlossen habe und nach dem Einzug in Deutschland ein anderes Studium (WS2012) begonnen habe. Ich habe dann nach Ablehnungsbescheid nur Anspruch auf Bafög bis zum August 2019. Da ich wegen Kind und auch ohne Grund Urlaubssemestern gemacht habe. Die Dauer des Studiums in Vietnam ist auf Bafög sogar abgerechnet.

    Jobcenter hatte anfangs nur Leistung für mein Kind von 3-8.2020 zugesagt. Im Juni habe ich um Vorauszahlung für mich gebeten weil die Bearbeitung von Bafög noch so lange dauerte und ich alle benötigten Kosten nicht abdecken können werde. Dann habe ich die vorläufige Leistung von 3-7.2020 (Bescheid vom 3.7.2020) gekriegt. Danach kam der Ablehnungsbescheid von Bafög (Bescheid vom 8.7.2020) mit dem Grund "überschrittene Förderungshöchstdauer" und jetzt ist der Bescheid von Jobcenter dass ich keinen Anspruch auf Hartz4 habe. Dem Grunde nach hätte ich aber Anspruch auf Bafög. Der Anspruch vom 3-7.2020 wird0 nachträglich geprüft. Bedeutet dieses Bescheid dass ich evtl. den Ablehnungsbescheid auch von Jobcenter bekommen werde?

    Das Problem ist es dass ich mit dem Kind nach der Trennung ausgezogen bin. Da ich als Studentin keine Finanzierung habe, kann ich keine Wohnung besorgen. Wir haben deswegen nur Zimmer mit gemeinsamen Bad/Küche von einer Familie gemietet. Es soll nur dauern bis dass wir eigene Wohnung bald finden werden. Wenn Jobcenter ablehnen würde, wird es nicht möglich dass ich eigene Wohnung suchen kann. Wir können und möchten auch nicht gerne bei der anderen Familie dauernd leben. Es sei sogenanntes Gefühl "obdachlos" und etwas schwierig für mich. Ich will mit dem nächsten Wintersemester mein Studium endlich beenden und dann nicht mehr von Hartz 4 abhängig sein. Deswegen wünsche ich mir, schon eine Wohnung besorgen zu können. Also, je mehr geschafft wurde, desto wird leichter laufen können. Sonst ist es irgendwie alles Stress rund um mich, so Kind, Wohnung/Papierkram, Studium/Thesis sowie nerviger Bald - Exmann usw.

    Ich habe nun so eine dumme Lösung. Wenn ich Urlaubssemester machen würde, dann habe ich erst den Anspruch auf ALG2? Wenn nur mit dieser Lösung könnte ich erst die eigene Wohnung für uns beide schaffen, dann muss ich mein Studium noch ein Jahr verschieben, weil Bachelorsemester nur Wintersemester ist. Mein Studium war von verschiedenen Gründen einpaar mal abgebrochen aber dieses mal würde ich sehr gerne endlich abschließen und bin auch im letzen Zug. Es macht mir viel Gedanken.

    Hoffentlich gibt es hier ja erfahrene Leute, die mir mal eine nette Lösung vorschlagen könnten. Ich bin herzlich sehr dankbar.

    Alles Gute und bleibt ihr gesund!

    Lg, copcai

  • Du bist gem. § 7 Abs. 5 SGB II als Student vom Leistungsbezug ausgeschlossen. Dass du als Person nicht mehr mit Bafög förderfähig bist, ändert daran nichts. Du solltest dich z. B. um einen Studienkredit bemühen.

  • Du bist gem. § 7 Abs. 5 SGB II als Student vom Leistungsbezug ausgeschlossen. Dass du als Person nicht mehr mit Bafög förderfähig bist, ändert daran nichts. Du solltest dich z. B. um einen Studienkredit bemühen.

    Kann ich mit Studienkredit als Finanzierung eine eigene Wohnung für uns suchen?

  • Keine Ahnung, ich kenne mich mit Förderhöhe und -Dauer nicht aus. Ich gehe jedoch davon aus, dass du als Studentin das recherchieren gewohnt bist und dir die entsprechenden Informationen aus dem Internet zusammen suchen kannst. Ansonsten gibt es doch in jeder Uni ein Studentenwerk, welches berät, oder nicht?

    Vielleicht solltest du dich aber eher bemühen, deine Kosten so gering wie möglich zu halten und dein Studium zu beenden, dann Arbeit suchen und danach eine entsprechende Wohnung. Denn du wirst ja durch Bafög und Studienkredit (so du dafür berechtigt bist) auch nicht unerheblichen Schulden gegenüber stehen.

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