Erstausstattung bei ALG I

  • Hallo, ich habe mich heute angemeldet und sofort eine Frage.

    Es geht um Erstausstattung. Ein Kollege war einige Zeit in Haft und bezieht jetzt ALG1 ca 900 Euro. Zurzeit lebt er in Betreuten Wohnen hat aber eine Wohnung in Aussicht. Besteht Anspruch auf Erstausstattung da er weder Möbel noch sonst irgendetwas für eine Wohnung hat.

  • Zumindest ein Zuschuss sollte möglich sein, selbst wenn er keinen Anspruch auf ALG2 hat, denn § 24 Absatz 3 Satz 3 SGB II besagt, dass dazu keine laufenden ALG2 Leistungen notwendig sind, um solche Beihilfen zu bekommen.

  • Hallo,

    vielen Dank für die Antwort. Ich habe es so an meinen Kollegen weitergegeben. Er hat auch gleich einen Antrag gestellt.

    Heute am Freitag rief das Jobcenter an, es verlangt nun das der komplette Hartz4 Antrag ausgefüllt wird. Es könnte sein das mein Kollege noch über größere Bankguthaben verfügt.

    Kann ich zwar nicht so richtig nachvollziehen, wird aber seine Richtigkeit haben.

  • Hallo, brauche nochmals eure Hilfe.

    Am 30.7.2020 wurde ein Antrag auf Erstausstattung gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt. Es wurde ein weiterer Antrag gestellt auch dieser wurde abgelehnt, da die Wohnung möbliert sei. Tatsächlich befindet sich eine Küche in der Wohnung. Jetzt wurde Widerspruch eingelegt. Auch dieser wurde abgelehnt, man könne sich den notwendigen Betrag vom ALG1 und Wohngeld ansparen. Der Mietvertrag läuft seit dem 5.10.2020. D.H. kein Stuhl kein Tisch kein Bett.

    Heute kam der Bewilligungsbescheid. Es können Sachen im Möbellager ausgesucht werden.

    Da sich die Sache über zwei Monate hinzog, wurden Mittlerweilen bereits einige Sachen für die Wohnung angeschafft. Sofa, Schrank, Lampen usw. Man kann ja nicht auf dem Boden Schlafen und sitzen.

    Was sollten wir jetzt tun? Bezahlt das Jobcenter die bereits gekauften Sachen oder was gibt es für eine Möglichkeit?


    Vielen Dank

  • wurde abgelehnt, da die Wohnung möbliert sei

    Die Ablehnung hat vermutlich den Hintergrund, dass man mietrechtlich gesehen einen Anspruch auf die wichtigsten Einrichtungsgegenstände gegen den Vermieter hat, wenn im Vertrag eine möblierte Wohnung vereinbart ist. Eine vorhandene Küche reicht nicht aus, um von einer möblierten Wohnung zu sprechen. Da macht es sich der Vermieter zu einfach, wenn er so denken würde.

  • hallo,

    brauche mochmals Hilfe.

    Habe einen Bewiligungsbescheid erhalten, ist mir aber unverständlich.

    Zur Zeit beziehe ich ALG I.

    Bewilligt wurde für ein Schafsofa eine Geldpauschale inHöhe von 123,60 Euro.

    Was will mir dieser Absatz sagen:

    Beachten Sie dass die Höhe der Geldpauschale nicht die Höhe der Differenz Ihrer Ansparsumme in Höhe von 282,60 zu dem Bedarf von 159,00 euro übersteigen kann.

    Entscheidung gem §24 SGB

    Vilen Dank in voraus.

  • Ist leider so. kann das Jobcenter das Ansparen verlangen auch wenn ich kein ALGII erhalte? Es geht um eine Erstausstattung, d.h. bis das Geld angespart ist muss man aus Tassen, Teller usw. verzichten.

    Ich verstehe das einfach nicht.

  • Gerade dann kann das JC mit einer Ansparung von 6 Monaten rechnen. Steht so im Gesetz. Ansonsten hättest du als Nichtleistungsempfänger von ALG 2 gar kein Anspruch.

    Ich hatte die Rechtsgrundlage oben gepostet. Schade, dass du dir nicht wenigstens die Mühe gemacht hast, dort mal nachzulesen.

    Dort steht:

    "Leistungen nach Satz 2 (Anmerkung von mir: das sind die einmalige Beihilfen) werden auch erbracht, wenn Leistungsberechtigte keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. In diesem Fall kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Leistungsberechtigte innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden wird."

  • ich habe schon gelesen was du geschrieben hast. Habe es aber anders interpretiert. Fakt ist, das mit dann wenniger Geld zum Leben bleibt als wenn ich ALG 2 erhalten würde. Das will ich nicht so richtig verstehen.

    Trotzdem Danke.

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