ALG II Antrag - geschütztes Vermögen und Fragen

  • ALG II - Ist das angesparte Kapital in einer Rürup-Rente komplett geschützt oder nur bis zu einer Grenze von 750,- € pro Lebensjahr?

    Hallo,

    Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich finde keine eindeutige Aussage vom Staat bzw. von der Regierung, wie viel Kapital in einer Rürup-Rente nicht als Vermögen angerechnet wird. Ihr schreibt unter:

    Die Rürup Rente verhält sich anders als die Riester Rente, denn sie ist vor Hartz IV sicher. Sie kann erst im Rentenalter ausgezahlt werden. Somit ist das gesparte Kapital geschützt. Zudem zählt die Rürüp Rente bei Hartz IV nicht zum Vermögen.

    Demnach ist also alles geschützt, egal wie viel Kapital angespart wurde, es wird nicht als Vermögen angerechnet. Bei Antrag auf ALG II muss kein Cent in der Ansparphase aus der Rürup-Rente verbraucht werden.

    Hier habe ich eine andere Information gefunden:

    Was ist nun richtig? Jeder hat andere Informationen.

    Mit freundlichen Grüssen

    Titel zu lang und Korrektur

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  • Nach der herrschenden Rechtsmeinung gehört die Rüruprente nicht unter § 12 Abs. 2 Nr. 2 SGB II (das wäre die Riesterrente), sondern fällt unter § 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II. Damit gelten die dort genannten Höchstbeträge.

  • Hallo Tamar,

    Vielen Dank für die Antwort und die Korrektur. Wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe, sind tatsächlich nur 750,- € pro Lebensjahr in der Rürup-Rente geschützt.

    Dann stimmt aber die Aussage auf hartziv.org nicht. Denn da steht, die Rürup-Rente ist geschützt. Oder lese ich das nur falsch?

    Viele Grüße

    BaldRentner

  • Hallo Tamar,

    Dann hatte ich Dich wohl falsch verstanden. Also bist Du auch der Meinung, dass nur 750,- Euro pro Lebensjahr in der Rüruprente geschützt sind. Dann stimmt aber die Aussage hier auf Hartziv.org nicht. Denn da steht:

    Zitat

    Rürup Rente ist Hartz IV sicher

    Die Rürup Rente verhält sich anders als die Riester Rente, denn sie ist vor Hartz IV sicher.

    Sie kann erst im Rentenalter ausgezahlt werden. Somit ist das gesparte Kapital geschützt. Zudem zählt die Rürüp Rente bei Hartz IV nicht zum Vermögen.

    Wenn ich das lese, wird bei mir der Eindruck vermittelt, dass alles Hartz IV sicher ist.

    Ich denke ich bin nicht der Einzige, der das so auffasst. Selbst die Versicherer werben bei der Rüruprente mit der Hartz IV Sicherheit des angesparten Vermögens.

    Warum schreibt niemand (auch ihr auf hartziv.org) , dass das angesparte Vermögen nur bis 750,- Euro pro Lebensjahr sicher ist?

    Gruss

    BaldRentner

  • Hallo Tamar,

    Jetzt glaube ich zu verstehen was Du meinst. Du, bzw. dieses Forum hier, hat gar nichts mit der Information zur Rüruprente auf hartziv.org zu tun. Dann entschuldige ich mich. Ich dachte ich habe bei Fragen hier im Forum die Ersteller der Seite als Antwortpartner.

    Dann muss ich mal im Impressum nach den Kontaktdaten der Ersteller dieser Seite suchen und diese dann Fragen.

    Viele Grüße

    BaldRentner

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