ALG II Anspruch - Bedarfsgemeinschaft mit Freundin und ihrem Sohn und Fragen

  • Hallo zusammen,

    meine Freundin und ich spielen gerade etwas mit dem Gedanken des Zusammenziehens rum.

    Sie ist (noch) 28, alleinerziehende Mutter eines 7-Jährigen Jungen der nach den Ferien mit der 1. Klasse wiederbeginnt. Sie bezieht Hartz4, bekommt Kindergeld und Unterhaltsvorschuss da sich der Erzeuger um nichts kümmert.

    Ich bin (noch) 35 und verdiene zwischen 1600-1800€ Netto im Monat. Wir sind nicht verheiratet.

    Soweit ich weiß gelten wir damit als Bedarfsgemeinschaft, wenn wir zusammenziehen.

    Wie schaut es in unserem Fall mit Unterstützung und weiteren Leistungen aus?

    Mein Gehalt würde für eine 3-Köpfige Familie inkl. (miet)Wohnung, Strom, Internet, Auto etc. natürlich nicht ausreichen. Klar, Kindergeld und Unterhalsvorschuss würden, glaub ich, weiterlaufen. Aber was für Zuschüsse und Unterstützungen stünden uns dennoch vom Amt noch zu?

    Ich hoffe jemand kann da etwas Licht ins Dunkel bringen und ich bedanke mich schon mal fürs Lesen und jede kommende Antwort.

    VG Thomas

    Titel-Korrektur

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