ALG II - Bedarfsgemeinschaft - Ausbildung und Fragen zur Einkommen Anrechnung

  • Hallo liebe Community,


    ich beginne ab dem 1.08 meine Ausbildung und mache mir Gedanken ob wir also meine Tochter, Freundin und Ich einen Mehrwert dadurch haben durch die Anrechnung ggf. Etwas mehr zum Leben.


    vielleicht weiß es ja jemand.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Solltest du eine Ausbildungsvergütung erhalten, wird diese bereinigt wie normaler Lohn. Also Absetzung der Ausgaben für die Ausbildung (Fahrtkosten etc) mit mindestens 100 Euro und zusätzlich dann noch 20% Freibetrag aus dem Betrag zwischen 100 Euro und deinem Brutto.

    Wenn du nur BAB oder Bafög bekommst, sind mindestens 100 Euro frei für die Ausgaben, die du hast.

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