ALG II Kosten der Unterkunft nicht angemeswsen - Erhöhung der Mietobergrenze und Fragen

  • Hallo liebe Community,

    Meine Familie und ich sind im August letzten Jahres umgezogen. Die Wohnung entsprach preislich nicht dem Satz der für unsere Stadt zu diesem Zeitpunkt als angemessen galt. Somit wurde unserem Umzug nicht zugestimmt.

    Nun habe ich gelesen, dass die Mietobergrenze erhöht wurde und wir nun über 30 Euro unter der Mietobergrenze liegen.

    Gibt es die Möglichkeit nun eine neue Feststellung der Angemessenheit zu beantragen? Oder wäre dieser Antrag erfolglos, da dem Umzug letztes Jahr im August nicht zugestimmt wurde?

    Theoretisch müsste es doch eine neue Berechnung geben, oder nicht?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Liebe Grüße

    Tinali

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!