ALG II Kosten der Unterkunft und Fragen zur Angemessenheit

  • Müssen wir auf engen Wohnraum leben? Gibt es ein Anrecht auf angemessenes wohnen? Ist Ermessen- eine Gesichtssache?

    Hallo,

    wir sind eine 7-köpfige Familie und Leben auf 58 qm in 2 1/2 Zimmer. Sicher wäre es eine Übergangslösung in eine 3- bzw. 4-Zimmerwohnung zu ziehen. Es wird ja immer viel von Menschenrechte und Kindeswohl gesprochen, dennoch hat das Jobcenter seine Richtlinien zur Angemessenheit (Größe und Summe), jedoch lese ich das es eine Ermessenssache ist und nach 5 Personen individuell entschieden werden muss. Wir hatten bei einem Haus 135 qm und 5 Zimmern eine Ablehnung erhalten. Der Vermieter gab 750 kalt plus. 50 Nebenkosten und Gas und Wasser selbst zu zahlen, da wären wir laut ihm bei einer Summe von 1000 Euro, was bei diesem Immobilienboom günstig wäre, da andere in der Größenordnung 400-600 Euro teurer wären. Wir hatten uns an das Ministerium für Arbeit und Soziales gewandt, jedoch prüfen die nur, ob alles rechtens ist und teilten mir mit, dass das Jobcenter Entscheidungsträger ist, vermutlich bringt es dann auch nicht vors Sozialgericht zu ziehen?

    Meine Frage: Muss der Staat mir angemessenen Wohnraum gewähren oder zur Verfügung stellen oder muss man mit einer Großfamilie heutzutage sich in einer 1-Zimmerwohnung irgendwann hineinquetschen? Die Immobilienpreise und die Richtwerte des Jobcenters sind nämlich nicht verhältnismäßig.

    Vielen dank im Voraus für Antworten

    Titel zu lang und Korrektur

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