ALG II Anrechnung - Bedarfsgemeinschaft und Fragen

  • Guten Tag Liebe Community,

    Folgender sachverhalt:

    Meine Lebensgefährtin ist von einer Stadt zu mir in andere Stadt gezogen. Alles soweit so gut das Komunale JobCenter xxx ist immer noch im Home Office, was an das ran kommen des JobCenter sehr erschwert. Ihre Antrag Stellung hat 1 Jahr gebraucht bis der Bewilligt wurde, daraus ist eine Nachzahlung von über 5000€ entstanden die sie selbst bekommt. Davon fehlen noch 3000€ noch rund, wir rennen deshalb schon über 2 Monate hinterher. Jetzt war der Umzug das verlief halbwegs reibungslos, ich habe die Unterlagen in meinem JobCenter abgegeben allerdings fehlt das Geld. Entweder durch ein Vorschuss oder die Nachzahlung, heute beim Gespräch kam raus das ein Vorschuss nicht möglich sei aus dem Grund das die Nachzahlung angerechnet werden könnte also die 3000€ Differenz die noch fehlt. So grob beschrieben meine Frage ist.

    Darf mein Jobcenter ihre Alg2 Nachzahlung anrechnen an das ALG2 was es künftig in unserer BG gibt? 🤔

    Datenschutz und für Fragestellung nicht relevant

  • Nein, darf es nicht. § 11a Abs. 1 Nr. 1 SGB II besagt:


    Zitat

    (1) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind

    1.Leistungen nach diesem Buch,

    ALG 2 kann daher nie als Einkommen auf ALG 2 angerechnet werden. Allerdings kann natürlich ein Vorschuss verweigert werden, wenn bereite Mittel zur Verfügung stehen. Ob das so ist, kann ich leider nicht erlesen.

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