ALG II Anspruch für deutsche Rückkehrer aus dem Ausland

  • Hallo!ich lebe seit 2011 im ausland und bereite mich als plan b darauf vor, nach deutschland zurueckzukehren. Ich bin in frankreich auf arbeitssuche und habe hier keinerlei anspruch auf sozialhilfe da ich auslaender bin (2011-2018 habe ich in der schweiz gewohnt,in frankreich lebe ich erst seit 2,5 jahren).

    Stünde mir bei einer rueckkehr in die heimat problemlos hartz IV zu?

    Vielen lieben dank vorab fuer eine antwort!

  • Hallo,

    nach der Rückkehr nach Deutschland würde Ihnen Hartz IV (ALG II) zustehen, wenn die Voraussetzungen für einen Anspruch gegeben sind. Sie dürften die Altersgrenze nach § 7a SGB II nicht überschritten haben, müssten erwerbsfähig sein, müssten hilfebedürftig sein und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Sind diese Voraussetzungen gegeben besteht ein Anspruch auf ALG II.

    Grüße

  • danke fuer die antwort.wenn ich gerade erst nach deutschland zurueckgekehrt bin,wuerde das bereits als gewoehnlicher aufenthalt reichen oder gibt es eine bestimmte zeit die man in deutschland wohnen muss ?

  • Hallo,

    anbei die Definition des gewöhnlichen Aufenthalts

    Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Es kommt allein darauf an, wo sich unter Berücksichtigung des Willens des Betroffenen und der bisherigen tatsächlichen Verweildauer der regelmäßige Schwerpunkt der persönlichen Lebensverhältnisse befindet.

    Liegt bereits ein Wohnsitz im Inland vor, so bedarf es keiner Prüfung des gewöhnlichen Aufenthalts. Während bei einem Wohnsitz im Inland die inländische Wohnung den räumlichen Mittelpunkt der Lebensverhältnisse bildet, gibt der gewöhnliche Aufenthalt im Inland den örtlichen – also inländischen – Schwerpunkt der Lebensverhältnisse an, ohne dass ortsbezogen eine Wohnung dafür unterhalten werden muss. Folglich kann man sich auch in einer fremden Wohnung oder in wechselnden Unterkünften gewöhnlich im Inland aufhalten.

    Eine gewisse Dauer ist nicht notwendig.

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