Mietvertrag mit den Eltern in deren Haushalt

  • Hallo zusammen,

    ich bin zurzeit bissel hilfslos, brauche bitte Eure unterstützung.

    Ich bin 32 Jahre alt und schwerbehindert mit 60% und kann keine schwere Tätigkeit ausüben, leide an Lupus (Rheuma).

    Folgendes:

    Ich bekomme Hartz IV, dies ist ein Betrag von 424.-€.

    Es ist zum leben wenig und zum sterben zuviel.

    Leider kann ich meine Eltern in keiner Weise unterstützen!!

    Was würde passieren:

    -Mietvertrag mit meinen Eltern, das ich anteilig die Betriebskosten für mein Zimmer bezahle

    -Nichunterstützungserklärung von meinen Eltern

    -Nahrungsmittel und Verbrauchsmittel selber bezahle

    Würde ich mehr bekommen können, wenn ich die obigen erfüllt werden?


    Ich danke vorab für Eure Hilfe.

    Grüße

    Ayhan

  • Hallo,

    Nahrungsmittel und Verbrauchsmittel sind im Regelsatz von Hartz IV enthalten, dementsprechend würdest du nicht mehr Geld erhalten.

    Da du bislang keine Miete zahlst, dürfte es schwierig werden, diese bewilligt zu bekommen, gerade weil du im Haushalt der Eltern.

  • Hallo bass,

    danke für Deine Antwort.

    Was ich nicht verstehe ist, wenn ich eine Wohnung nehmen würde , würde das doch mehr kosten.

    Die Betriebskosten muss ich meinen Eltern erstatten, diese sind doch nicht in den 424.-€ enthalten!

  • Die Betriebskosten muss ich meinen Eltern erstatten, diese sind doch nicht in den 424.-€ enthalten!

    Das mag korrekt sein, nur verlangen viele Jobcenter eine plausible Begründung, warum jetzt Betriebskosten gezahlt werden müssen. Ob dies auch bei dir so ist, kann ich nicht beantworten. Stelle einfach den Antrag beim Jobcenter und reiche den Mietvertrag/Untermietvertrag etc. ein.

  • Kosten der Unterkunft sind gem. 22 SGB II in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu übernehmen, soweit sie angemessen sind. Wohnt ein Leistungsbezieher noch bei den Eltern oder anderen Verwandten, hat dieser in der Regel Anspruch auf Übernahme der Wohnkosten. Wichtig ist, dass in diesem Fall ein Untermietvertrag zwischen den Leistungsbezieher und Eltern bzw. Verwandten besteht.

  • Wenn er seit Jahren/Monaten dort mietfrei wohnt und jetzt ein Mietvertrag abgeschlossen wird, dann wird das JC von einem Scheinmietgeschäft ausgehen (oder Vertrag zu Lasten Dritter). So einfach ist es nicht mit Mietverträgen unter Verwandten.

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