ALG II bei abgesagter Arbeit - Steuererklärung - Datenabgleich und Fragen

  • Hallo ich habe eine Frage,


    seit Anfang März 2020 Kämpfe ich jetzt schon mit dem ALG II Antrag.

    Eigentlich hätte ich eine Arbeit hier in einer Stadt gefunden wofür ich auch extra umgezogen bin. Wegen corona wurde mir kurzfristig die Stelle versagt. Ich habe keine neue Arbeit mehr gefunden und meine einzige Lösung war ALG 2.

    Nach monatelanger „Schikane“ mit nachweisen vom Jobcenter wurde mir jetzt eine Zahlung von 170€ zugesagt und die ersten 3 Monate wurden mir gestrichen. Wie kann das sein? Die Begrünung war ich hatte zu hohes Einkommen obwohl ich kein Einkommen und keine Rücklagen hatte. Die Wohnung ist eine WG und die Mieten die ich nicht zahlen konnte wurden von dem Mitbewohner übernommen.


    als der Bescheid über die 170€ kam die mir erst ab Juni 2020 zustehen waren noch Nachweise offen, die noch zu erbringen war und die Frist zum einreichen war noch über eine Woche.

    Ich hab Widerspruch eingelegt..


    wisst ihr was das soll? Kindergeld wird in meinem Fall ja nicht angerechnet weil ich ja von zuhause berechtigt auszogen bin Oder ich kann ja nix dafür das meine Stelle abgesagt wurde? Das liegt ja alles nur an corona?

    Ich habe doch Anspruch auf die Mietanteile und einen höheren Hatz iv Anspruch?


    wie sieht es auch wenn ich wieder Arbeit finde steht mir dann rückwirkend für die letzten Monate das ALG II zu Oder bekomm ich dann nixmehr rückwirkend

    wenn ich Einkommen habe.

  • Hallo,

    wie alt bist du denn?

    Lade den Bewilligungsbescheid bitte anonymisiert und als PDF hoch.

  • Hallo! Ich wollte noch was fragen ich habe während der Zeit wo ich ALG II beantragt habe meine Steuererklärung von einer Steuerkanzlei machen lassen. Das hat halt sehr lange gedauert und das soll jetzt eingereicht werden. Nun habe ich erfahren, dass das dann als Einkommen gerechnet wird.


    meine Frage also:


    wenn ich nun meinen Steuerberater er soll noch warten mit dem einreichen dann hätte ich auch keine Probleme damit das es als Einkommen gerechnet wird oder? (Ich werde spätestens im Herbst eine feste Tätigkeit wieder haben)

    Was genau kann bei dem Finanzamt Datenabgleich für Infos gezogen werden? Solang ich da keine Auszahlung ersichtlich bin ich doch raus? :censored

    Beiträge zusammengeführt - Thema bitte weiterführen

  • Das Kindergeld wird angerechnet, weil es sich um ein vorrangige Leistung handelt.

    Bzgl. der Miete solltest du dem Jobcenter nachweisen, dass du einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, deshalb umgezogen bist und aufgrund von Corona eine Kündigung erhalten hast. Dann sollte das Jobcenter die Miete auch rückwirkend, ab Monat der Antragstellung anerkennen.

    Notfalls zum Amtsgericht gehen und einen Beratungsschein beantragen.

  • Ich dachte mir das Kindergeld wird nicht angerechnet wenn man aus einem bestimmten Grund von Elternhaus ausziehen musste so quasi das Hartz IV + Kindergeld Ausgezahlt wird. Das Problem ist ich hab das schon mehrmals nachgewiesen und die meinten auch die Nachweise sind ausreichen wurden aber dann anscheinend bei der Bewertung nicht berücksichtigt ich habe bereits einen Antrag auf Beratungshilfe gestellt bloß ich weiß langsam nicht mehr Wie ich um die Runden kommen soll weil ich schon seit Februar im Mietrückstand bin bei meiner Mitbewohnerin...

  • Dann solltest du dich nochmals um den Beratungsschein kümmern und zeitgleich einen Termin beim Rechtsanwalt für Sozialrecht machen.

  • Der hier einschlägige § 1 Abs. 1 Nr. 8 Alg II V normiert, dass Kindergeld keine als Einkommen zu berücksichtigende Einnahme darstellt, soweit es nachweislich an das nicht im Haushalt des Hilfebedürftigen lebende Kind weitergeleitet wird. Wenn Ihre Eltern, dass Kindergeld an Sie weiterleiten, wird das Kindergeld bei Ihren Eltern (sofern diese im Leistungsbezug sind) nicht mehr als Einkommen angerechnet. Bei Ihnen wird jedoch das Kindergeld angerechnet, da es als bereites Mittel zur Verfügung steht. Hinsichtlich einer zur erwartenden Steuerrückerstattung, wird diese als Einkommen angerechnet. Die Anrechnung erfolgt im Monat des Zuflusses.

    Grüße

  • Ich habe heute eine Nachzahlung bekommen vom Job Center. als ich da angerufen habe weil dazu kein Brief oder Bescheid angekommen ist meinten die das der Widerspruch durchgegangen ist bearbeitet wurde.

    die fehlenden Nachzahlung Wurde ausgeglichen und die restliche Nachzahlung kommt zu einem späteren Zeitpunkt, weil das gestaffelt ausgezahlt wird. laut eigenen Aussagen und es kommt noch ein Brief.
    jetzt hat mich mein Vater angeschrieben dass er vom Job Center einen Brief bekommen hat dass eventuell geprüft wird dass ihr die kompletten Zahlungen vom Job Center übernehmen muss wie kann das jetzt sein kennt sich vielleicht jemand mit Unterhalt aus unten ganz kurz Angaben zu meinem Familienstand (Im Brief stand etwas davon dass nun Vermögen von Verwandten für mich als Hartz IV Zahlung herangezogen wird)


    Vater (von der Mutter getrennt) lebt mit meinen zwei Geschwistern (18) und (16) noch alleine zuhause beide noch in der Schule.
    Mutter ausgezogen lebt allein.
    verdienst vom Vater circa 3000€ hat aber viele Fixkosten wegen seinem Beruf und Anzahlung vom Haus etc.

    Mutter verdient circa 1.600€ hat auch diverse Fixkosten wegen Wohnung etc

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