Härtefallfonds und ALGII

  • Guten Abend liebe Forumsmitglieder,

    ich bin hier bezüglich folgender Frage:

    zum 01.08. gehe ich in Elternurlaub zurück und trenne mich von meinem Mann. Da wir Zuhause viel Härte, häusliche Gewalt und Degradierung erlebt haben ziehen wir notdürftig "leise" aus und nehmen nur die wichtigsten, persönlichen Sachen mit. Nun hat mein Arbeitgeber/soziale Vereinigung ein Ausstattungsgeld zur Verfügung gestellt wovon ich nachweislich Möbel (genau das was ich beantragt habe) und Kinderkleidung kaufen muss - mit MwSt Ausweisung fürs Finanzamt.

    Dies musste ich dem Jobcenter melden, da meine Sachbearbeiterin fragte wovon ich mich dann einrichte und ob ich noch etwas benötige. Die Zusage des Härtefallfonds habe ich als Nachweis bei der ARGE vorgelegt.

    Nun zu meiner Frage:

    Kann die Arge mir aufgrund dessen die Leistungen streichen und sagen, dass ich davon (5000.- Möbelzuschuss) Miete und Kaution zahlen soll, obwohl festgelegt ist wofür das Geld bestimmt ist? Mein Elternurlaub ist auf 12 Monate begrenzt und ich gehe wieder zum Arbeitgeber zurück - werde also kein Dauergast bei der ARGE sein....

    Es wäre sehr hilfreich, wenn mir dazu jemand etwas sagen kann, meine Sachbearbeiterin ist im Urlaub...

    Herzlichen Dank an Euch!

  • Bekommst du das als Angestellte oder als normaler Antragsteller auf Stiftungsgelder? Also: würde das auch jemand bekommen, der dort nicht angestellt ist?

    Wenn das jeder Notleidende fiktiv bekommen könnte und dein Arbeitgeber als Träger der freien Wohlfahrtspflege gilt, könnte § 11a Abs. 4 SGB II greifen. Wenn es nur für Angestellte ist, dann § 11a Abs. 5 SGB II. Allerdings ist bei 5000 Euro immer noch zu prüfen, ob diese 5000 Euro deine Lage nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach SGB II nicht gerechtfertigt wären.

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