Einkünfte durch Tilgung eines privaten Darlehens und Zinsen bei ALG II

  • Hallo zusammen,

    Ich habe folgendes Problem. Aufgrund eines Unfalls war ich die letzten 2 Jahre arbeitslos und werde demnächst Hartz IV beantragen müssen. Ich möchte davor meinem Sohn ein privates Darlehen für ein Autokauf gewähren, das dann monatlich zurück bezahlt wird. Jetzt würde mich interessieren ob und wie das am besten gestaltet werden müsste. Wird die Darlehensforderung als Vermögen angerechnet und muss ich da etwas beachten damit die monatlichen Tilgungen nicht als Einnahmen angerechnet werden? Wie sieht es dabei ebenfalls mit Zinszahlungen aus?

  • Hallo,

    wenn jemand ALG II beantragen möchte, kann eine Gewährung eines Darlehens zu Problemen führen. Deshalb ist dringend davon abzuraten.

  • Hallo,

    wenn jemand ALG II beantragen möchte, kann eine Gewährung eines Darlehens zu Problemen führen. Deshalb ist dringend davon abzuraten.

    Wie sieht es dabei aus wenn das Darlehen (zusammen mit restlichen Vermögen) unter der Grenze des Schonvermögens liegt? Meine Frau und ich sind über 60 also wäre bei uns ein Schonvermögen von etwa 19.000, da würden wir aktuell drunter liegen. Wenn davon jetzt 9000 € als Darlehen an den Sohn bezahlt werden, möchte ich wissen ob die dann die Rückzahlungen die während des alg 2 Bezugsdauer als Einkünfte verrechnet werden oder nicht?

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