Berechnung von Werbungskosten bei Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo, ich bin neu hier und hoffe es kann jemand meine Frage beantworten? Ich lebe mit meinem Partner und unserem Sohn (7m) zusammen. Die Elternzeit endet bald und ich habe kein Einkommen mehr. Ich versuche gerade rauszubekommen ob ich Alg1 beantrage oder gar mit alg2 besser weg komme. Wir haben auch noch keine Aussicht auf einen Betreuungsplatz. Eine Frage zur Berechnung des Betrages. Werden die Werbungskosten von meinem Partner vom Nettobetrag automatisch abgezogen oder trage ich in den Rechner das Nettoeinkommen NACH Abzug der Werbungskosten ein.

    Bsp. 2600 brutto, Werbungskosten 500,00 Nettoeinkommen 1800,00 ODER 1300,00 (nach Abzug Werbungskosten) ? und muss mein Partner die Werbungskosten nachweisen?

    Und noch etwas brauche ich einen Betreuungsplatz für unsern kleinen Sohn nach der Elternzeit um überhaupt Leistungen (alg1 oder 2) zu beziehen zu beziehen?

    Vielen Dank im voraus. Mascha

    Einmal editiert, zuletzt von ichbinneuhier (26. Juni 2020 um 10:06)

  • Hallo,

    man kann sich nicht aussuchen ob man ALG I oder ALG II beantragen möchte. ALG I ist eine vorrangige Leistung und deshalb auch zu beantragen.

    Um was für Werbungskosten handelt es sich? Fahrtkosten?

  • Ergänzend: Für ALG 1 muss man verfügbar sein, d. h. das Kind müsste schon irgendwie betreut werden, sonst kann man nicht arbeiten. Bei ALG 2 spielt die Verfügbarkeit keine Rolle.

    Ansonsten klingen 500 Euro Werbungskosten recht hoch. Werbungskosten ist auch ein Begriff aus dem Steuerrecht, das im SGB II so keine Anwendung findet. Was sind das für Kosten, die 500 Euro im Monat betragen?

  • Hallo Tamar und bass386, Danke für eure Antworten! Die Werbungskosten setzen sich aus Mietkosten (300€) für Büro, Material und den Fahrtkosten zusammen. Mein Mann ist Lehrer.

  • Dein Partner hat als Lehrer ein extra Büro angemietet? Kein Zimmer in der Wohnung?! Ist das nicht ein bisschen viel Luxus bei gerade mal 1800 Euro netto?! Und welches Material muss er selbst kaufen? Ist er nur Honorarkraft? Kein Landesbeamter oder -angestellter muss Papier und Stifte mit auf Arbeit bringen...

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