ALG II - Arbeitsunfähigkeit - Wohnungssuche - nachträgliche Beantragung von Fahrtkosten und Fragen

  • Hallo ihr Lieben,

    ich konnte das letzte Jahr krankheitsbedingt nicht arbeiten und habe deswegen Hartz IV vom JobCenter bezogen.

    Ich musste mit dem PKW, alle 6 Wochen zum Arzt fahren, der sich in einer anderen Stadt befand, ca. 60km von mir entfernt war.

    Ich konnte keinen Arzt in meiner Nähe finden, weil man auf deren Termine einfach zu lange warten musste.

    Leider habe ich am Anfang keine Fahrtkosten beantragt und wollte wissen, ob ich diese irgendwie vom Jobcenter nachfordern kann,

    da ich in meiner jetzigen Situation schon etwas knapp bei Kasse bin.

    LG CaptainTeemo

  • Hallo,

    Fahrtkosten für die Fahrten zum Arzt übernimmt das Jobcenter nicht.

    Du musst dich bei deiner Krankenkasse erkundigen.

  • Ich habe mich mal Anfangs bei der Caritas informiert und die Dame meinte, dass ich Fahrtkosten beim JobCenter beantragen kann, wenn ich zu einem Arzt in eine andere Stadt fahren muss.

    Aber nachträglich was bekommen zu wollen ist wohl eh ziemlich schwierig.

    Einmal editiert, zuletzt von CaptainTeemo (19. Juni 2020 um 13:59)

  • Dann hat die Dame der Caritas sich wohl versehen. Die Fahrtkosten zu Ärzten sind im Regelsatz unter dem Punkt Gesundheitspflege enthalten. Es gibt zwar ein paar Urteile von Sozial- und Landessozialgerichten, diese sind aber nicht bundesweit bindend.

    Ansprechpartner im Zusammenhang mit den Fahrtkosten zum Arzt ist und bleibt die Krankenkasse.

  • Hallo,

    ich habe krankheitsbedingt in der letzen Zeit nicht gearbeitet und bin daher zu meinem Vater ins Haus gezogen. Ich selbst bin Ü30 und beziehe Harz IV (ohne Geld für die Miete, da diese ja wegfällt). Das Haus meines Vaters wird demnächst verkauft werden und ich muss mich daher langsam nach einer neuen Bleibe umschauen.

    Der Arbeitseinstieg ist geplant, allerdings muss ich noch auf die Ärzte der Arbeitsagentur warten, bzw. auf deren Entscheidung, was für eine Art Arbeit ich überhaupt erst mal machen sollte.

    Meine Fragen sind folgende:

    1. Muss ich als erstes das Jobcenter informieren, bevor ich einen Wohnungsantrag stelle oder kann ich das auch erst nach einer Wohnungszusage aber vor dem unterschreiben des eigentlichen Mietvertrages machen?

    2. Muss ich dem Vermieter die Mietgrenzen des Jobcenters mitteilen oder wissen die das selbst? Vielleicht bin auch nur ich dafür verantwortlich, darauf zu achten.

    3. Muss/Sollte ich nach einer Sozialwohnung suchen und somit eine Wohnungsberechtigungsbescheinigung holen oder ist es besser einfach nach einer normalen Wohnung zu suchen?

    Datenschutz und nicht erwünscht

    Thema bitte weiterführen

    Titel erweitert und ergänzt

  • Hallo,

    du solltest dir Mietangebote einholen und diese dem Jobcenter zur Genehmigung vorlegen. Die Mietgrenzen sind für die Genehmigung wichtig und für den Vermieter nur dann interessant, wenn die Wohnung beispielsweise 5 € zu teuer wäre.

    Klar kannst du dir auch eine Sozialwohnung suchen. Ob eine "normale" Wohnung einfacher zu finden ist, hängt natürlich vom Wohnort ab und kann ich dir deshalb nicht beantworten.

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