ALG II - selbstständig - abschließende Anlage EKS verspätet und Fragen

  • Moinmoin,

    ich bin selbständig und seit 2.8.2019 beim Jobcenter (JC). Für August 2019 - Januar 2020 soll ich nun Mitte Juni eine abschließende EKS (aEKS) einreichen. Aus verschiedenen Gründen u.a. gesundheitlicher Beeinträchtigung, habe ich die Buchhaltung erst bis Januar 2019 fertig. Februar 2019 bis aktuell ist noch unerledigt.

    Leider bin ich von mehreren Steuerbüros wiederholt hängen gelassen worden, sodass ich mehrfach wechseln musste und aktuell gar kein Steuerbüro habe. Alleine schaffe ich die Buchhaltung nicht. Für die vorbereitende Buchhaltung benötige ich - wenn alles optimal läuft - was es normalerweise nicht tut - ca. 2 Wochen Bearbeitungszeit pro Monat. Das heißt, im Optimalfall könnte ich die Buchhaltung bis Dezember 2020 vorbereiten.

    Dann müsste die Buchhaltung noch vom Steuerbüro - das ich noch finden muss - erledigt werden und noch die aEKS erstellt werden. Die aEKS zu erstellen schaffe ich auch nicht alleine. Ich habe mir das Formular mehrfach angeschaut. Ohne professionelle Unterstützung bekomme ich das nicht sauber/ ohne Nachteile für mich hin. Ich denke, dass das neue Steuerbüro das wohl hoffentlich für mich erledigen wird - im Zuge der Buchhaltung. Kann ich davon ausgehen, dass der Steuerberater das für mich macht?

    Die eigentliche Frage ist, wie ich mich vor Repressalien des JC schütze. Es wird ja angedroht, dass die vollen Kosten 6400 € zurückgefordert werden, wenn man die aEKS nicht rechtzeitig abgibt. Das JC schreibt einem ja vor, dass man um Erlaubnis fragen muss!!! bevor man eine Anschaffung tätigt. Das habe ich ignoriert, weil es einfach ****** ist. Wie wäre das beste Vorgehen? Nach meiner groben Schätzung würde sich wahrscheinlich kein Gewinn oder nur sehr wenig ergeben. Ich gehe aber schwer davon aus, dass das JC sich bei meiner Berechnung beschweren wird.

    Ich habe bis August 2019 meinen Lebensunterhalt hauptsächlich mit Trading verdient. Da es dabei zeitweise zu hohen Verlusten kam, musste ich im August 2019 zum JC. Die Verluste sind vor allem Ende Juli 2019 aufgetreten. Einen Teil der Verluste hatte ich Anfang August 2019. Aus meiner Sicht sind die Verluste eindeutig Betriebsausgaben, da es sich ja um meine Haupteinnahmequelle gehandelt hat. Ich vermute, dass das JC hier Probleme machen wird.

    Könnte ich auch irgendwie die Verluste vor dem Bewilligungszeitraum irgendwie geltend machen, weil sie ja der unmittelbare Grund für meine Hilfebedürftigkeit waren? Wenn ich vom JC noch bis ca. Mitte 2021 in Ruhe gelassen werde, dann kann ich mich aller Voraussicht nach beim JC abmelden, weil ich dann genügend verdiene.

    Wie würdet Ihr vorgehen?

    Liebe Grüße

    Wir bleiben sachlich!

  • Hallo!

    Für August 2019 - Januar 2020 soll ich nun Mitte Juni eine abschließende EKS (aEKS) einreichen.

    Ist einzureichen, wenn ALG II weiter benötigt wird. Falls nicht, kann das Jobcenter

    bis zur Erfüllung der Mitwirkung Leistung einstellen.

    Die eigentliche Frage ist, wie ich mich vor Repressalien des JC schütze.

    Das sind keine Repressalien, sondern geltende Gesetze die einzuhalten sind,

    wenn man bedürftig ist. SGB II

    Es wird ja angedroht, dass die vollen Kosten 6400 € zurückgefordert werden, wenn man die aEKS nicht rechtzeitig abgibt.

    Das wird so sein, wenn die Anlage EKS nicht rechtzeitig beim Jobcenter wird.

    Das JC schreibt einem ja vor, dass man um Erlaubnis fragen muss!!! bevor man eine Anschaffung tätigt.

    Korrekt, wenn bei Selbstständigkeit ALG II ergänzend bezogen wird.

    Leitfaden Selbständigkeit und Arbeitslosengeld II

    Hinweise für Selbständige

    Merkblatt SGB II

    Im eigenen Interesse sehr gründlich lesen!

    Aus meiner Sicht sind die Verluste eindeutig Betriebsausgaben, da es sich ja um meine Haupteinnahmequelle gehandelt hat.

    Verluste sind Dein Privatvergnügen bei Börsen-Spekulationen.

    Könnte ich auch irgendwie die Verluste vor dem Bewilligungszeitraum irgendwie geltend machen, weil sie ja der unmittelbare Grund für meine Hilfebedürftigkeit waren?

    NEIN! Guter Rat, reiche umgehend die Anlage EKS ein. Sonst stehst du im

    Juli ohne ALG II da, weil das Jobcenter die Leistung einstellt bis du deinen

    Mitwirkungspflichten nachgekommen bist.

    Gruß

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