ALG II - Leitfaden Umzug - Anträge für Jobcenter und Fragen

  • Hallo an alle hier im Forum,

    folgender Sachverhalt: Ich (34 Jahre) lebe zur Zeit von ALG2 und wohne bei meiner Mutter & Schwester. Leider funktioniert dieses Wohnverhältnis schon seit längerem nicht mehr d.h. familiäre Spannungen und andere Sachen. Ich muss auziehen und endlich auf eigenen Beinen stehen, und auch vorankommen im Leben. Wieder in ein festes Arbeitsverhältnis kommen. Hier in der ländlichen Gegend ist dies nicht möglich, also in die nächste Stadt (gleiche JC zuständig) weil es bessere Möglichkeiten gibt.

    Meine Fragen wären; welche Leistungen stehen mir gesetzlich zu als Hilfe für Auszug / Umzug? Und welche Anträge muss ich stellen bevor ich ein Mietverhältnis eingehe? Das Problem momentan ist, dass JC hat nur bedingt "Bereitschaft" wegen den Pandemie Einschränkungen. Ich habe mich schon persönlich erkundigt dort bezüglich meiner Situation, fühle mich aber komplett überfordert weil ich wieder von Null und mit nichts neu anfangen muss.

    Vielen dank für eure Hilfe im voraus.

  • Hallo,

    du solltest dir Wohnungen ansehen und dann die Mietangebote im Jobcenter einreichen, damit diese "genehmigt" werden. Für die Kosten des Umzugs werden meist Pauschalbeträge für die Anmietung eines Transporters gezahlt. Hierfür muss man 3 Angebote einreichen. Online Angebote werden von den meisten Jobcentern nicht akzeptiert.

  • Danke für die Info, @bass386.

    Schon komisch wenn das Jobcenter eine etwas (28€) teurere Wohnung genehmigen tut in der auch die Mietkaution 200€ teurer ist wie von einer anderen Wohnung die alles zusammen günstiger wäre und mir persönlich besser gefällt.

    Kann man da irgendwie ein Wiederspruch einlegen? Weil am Ende wäre es ja auch biller für das Jobcenter.

  • Hatte mehrere Mietangebote vorgelegt (Umzug vorher schon genehmigt). Alle liegen im Rahmen der erlaubten Quadratmeter. Die Wohnung (Zusicherung für die Aufwendung für neue Unterkunft) die man mir genehmigt hatte, wäre teurer in der Miete & Kaution wie die Wohnung die mir persönlich eher zuliegt. Das heißt, die günstigere Wohnung hat man abgelehnt weil man im Gegenzug eine die mehr Kosten verursacht erlaubt.

  • Hallo,

    die Kaution spielt keine Rolle, da diese maximal als Darlehen bewilligt werden würde.

    Wie sind denn die Key Facts beider Wohnungen? Nenne mal qm², Preis, Kosten für Heizung und die Nebenkosten (ohne Strom).

  • Die bewillgte: 1-Raum Whng 42m² - Gesamt 340,00€ (Kalt 230,00€ Nebenkosten 50€, Heizkosten 60€)

    Die Whng die mir eher gefällt: 2-Raum Whng 45m² - Gesamt 328,00€ (Kalt 248€ Nebenkosten 40€ Heizkosten 40€)

    Ich bin mir dessen bewusst, dass es klare Richtlinien gibt trotzdem finde ich es seltsam.

  • Hallo,

    das liegt vermutlich an den Miet- + Nebenkosten, da diese zusammen mehr wären, als in der bewilligten Wohnung.

    Solltest nochmal mit dem Jobcenter darüber reden.

  • Gerade selbst gesehen das Nebenkosten ohne Heizkosten die "günstigere" Whng um 8,00€ teurer macht. Machen 8,00€ wirklich ein dermaßen großen Unterschied? Ich werde einfach mal mit dem Vermieter sprechen, ob er die Nebenkosten etwas auf die Heizkosten legen könnte und ein neues Mietangebot erstellen kann. Dann werde ich einfach noch einmal im JC vorsprechen. Vielen dank für die Info erstmal!

  • Hallo,

    und Du meinst, dass dem Jobcenter nicht auffällt, dass Du ein gleiches Angebot geändert einreichst. Ganz doof sind die Sachbearbeiter da nicht. Dann erhältst Du mit Sicherheit erst recht keine Zustimmung zu der Dir genehmen Wohnung.

    Bass hat Dir geraten, mit dem Jobcenter zu reden. Das wäre der bessere Weg.

  • Rike45 Ich werde meine Lage schildern in einem Wiederspruch, d.h. dass die genehmigte Whng am Ende teurer für mich wird (Renovierung / Kaution) wie die abgehlehnte Wohnung. Wenn dies nichts bringen tut, muss ich wohl oder übel diese Wohnung beziehen weil ich bis Mitte August umziehen muss.

  • Vorhin mit meiner Sachbearbeiterin aus dem Leistungsmanagement gesprochen, Sie sieht es zwar aus dem Mietangeboten das die abgelehnte Whng insgesamt günstiger wäre im Vergleich zu der genehmigten. Aber das spielt keine Rolle weil ausschlaggebend sind die Bruttokaltmieten. Ich kann wohl ein Wiederspruch einlegen mit guter Begründung (Renovierungskosten gering, weniger Kaution, Kosten ingesamt), ob dies etwas bringt steht in den Sternen.

  • Dann hat ein Vermieter die Höchstgrenze verlangt, der andere liegt darüber. Evtl. kannst du über die 8.00 € verhandeln.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!