Klageverfahren - Erwerbsminderungsrentenantrag - ALG II oder Sozialhilfe Anspruch

  • Hallo ans Forum,

    aufgrund einer schweren, aber seltenen chron. Erkrankung bin ich seit über drei Jahren arbeitsunfähig und musste ich im Herbst letzten Jahres den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, nachdem auch der Anspruch auf ALG 1 ausgelaufen ist. Seitdem lebe ich von meinem Ersparten, das so langsam zu Neige geht. Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde auch im Widerspruchsverfahren abgelehnt, nun geht es vor das Sozialgericht.

    Ich muss nun, um weiter über die Runden zu kommen, bis ich hoffentlich den Kampf vor dem Sozialgericht gewinne, Sozialleistungen beantragen. Was steht mir zu bzw. muss ich beantragen? ALG II / Hartz IV oder Sozialhilfe?

    ALG II / Hartz IV: Im aktuellen, vereinfachten Antrag für Bewilligungszeiträume mit Beginn vom 01.03.2020 bis zum 30.06.2020 wird abgefragt, ob man sich gesundheitlich in der Lage fühlt eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben.

    In den Ausfüllhinweisen steht dazu: "Erwerbsfähig ist: wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann und nicht wegen Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate daran gehindert ist. Ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II besteht nur dann, wenn mindestens eine Person Ihrer Bedarfsgemeinschaft erwerbsfähig ist."

    Ich lebe alleine, fühle mich nicht und bin auch nicht mind. 3 Std. täglich arbeitsfähig, sonst würde ich arbeiten, wie es über 35 Jahre der Fall war. Aber bin ich nicht offiziell noch arbeitsfähig, solange der Antrag auf Erwerbsminderungsrente nicht durch ist oder wie verhält sich das? Müsste ich den ALG II - Antrag stellen und mich dann gleich wieder krankschreiben lassen, was momentan nicht der Fall ist, da ich ja keinerlei staatlichen Leistungen beziehe?

    Oder müsste ich Sozialhilfe beantragen? Ich blick da nicht durch....

    Danke für eure Antworten.

  • Hallo,

    ich würde in dem Fall Grundsicherung und ALG II beantragen, denn sicher ist sicher.

    Ob du noch weiterhin arbeiten gehen kannst, würde dann der Amtsarzt überprüfen. Je nach dem wie das Gutachten ausfällt, würdest du ALG II oder Grundsicherung erhalten. Deshalb beide Anträge stellen.

  • Hallo bass386,

    danke für die Antwort. Vom Amtsarzt wurde ich bereits 2018 ohne persönliche Vorstellung begutachtet und damals für vollschichtig arbeitsfähig erklärt. Dieses Gutachten wird jetzt auch im Klageverfahren bemängelt.

    Du meinst gleichzeitig ALG II und Grundsicherung beantragen und Im ALG II - Antrag angeben, dass ich nicht arbeitsfähig bin?

    Nur mal angenommen der Amtsarzt würde mich wiederum für arbeitsfähig erklären (trotz einiger aktueller Arztberichte, die mich nur für max. 2 h / Tag leistungsfähig halten) ....Hätte das nicht negative Auswirkungen auf meinen Erwerbsminderungsrentenantrag?

  • Moin,

    ob es negative Auswirkungen auf deinen Erwerbsminderungsrentenantrag hat, kann ich dir nicht beantworten. Da du aber bereits in einem Klageverfahren bist, solltest du dies mit deinem Anwalt besprechen.

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