ALG II Antrag nach Studium - Wohnen Elternhaus - Unterhaltspflicht und Fragen

  • Hallo liebe Community,

    ich bin so langsam wirklich am Verzweifeln. Ich bin seit April mit meinem Studium fertig und wohne seitdem wieder bei meiner Mutter im Haus. Nun geht es darum Hartz 4 bewilligt zu bekommen, damit ich bis zu meinem ersten Job wenigstens das nötigste zahlen kann. Woran es jetzt aber noch scheitert ist folgendes: ich bin über 25 Jahre als, bilde mit meiner Mutter also dementsprechend keine Bedarfsgemeinschaft. Trotzdem soll ich ihr gesamtes Vermögen/Einkommen offen legen. Dazu ist sie aber nicht bereit, ich bekomme auch keine finanzielle Unterstützung (außer das kostenlose Wohnen) von ihr, was ich auch völlig okay finde. Kann das Jobcenter meine Mutter zur Offenlegung zwingen? Was passiert wenn meine Mutter dies verweigert? Stehe ich dann komplett ohne Mittel da?

    Viele Grüße

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Nun geht es darum Hartz 4 bewilligt zu bekommen, damit ich bis zu meinem ersten Job wenigstens das nötigste zahlen kann.

    Es gibt nach dem Studium eine sogenannte Orientierungsphase

    Trotzdem soll ich ihr gesamtes Vermögen/Einkommen offen legen. Dazu ist sie aber nicht bereit, ich bekomme auch keine finanzielle Unterstützung (außer das kostenlose Wohnen) von ihr, was ich auch völlig okay finde.

    Richtig, da kennt sich wohl ein Sachbearbiter mit der Unterhaltspflicht nach

    dem Studium gut aus.

    Kann das Jobcenter meine Mutter zur Offenlegung zwingen? Was passiert wenn meine Mutter dies verweigert?

    Entweder der Aufforderung nachkommen, oder dich bis zur Arbeitsaufnahme

    finanziell unterstützen. Da habt ihr die Wahl, denn ALG II wird nur bei Bedürftigkeit

    gezahlt. Kann keine Bedürftigkeitsprüfung stattfinden wegen fehlender Unterlagen,

    kann auch kein ALG II gezahlt werden. Das bis zun 6 Monate nach Studium.

    Nach dem Studium gibt es eine sog. Orientierungsphase, die 6 Monate dauert und bei der weiterhin die Eltern unterhaltsverpflichtet sind, sofern das Kind sich ernsthaft um eine Arbeit müht. Von daher gesehen könnte die Auskunft des Amtes schon durchaus richtig sein.

    Gruß

  • Hallo Grace,

    vielen Dank für Deine Antwort! Nur fürs Verständnis hätte ich da noch eine Frage:

    Wieso ist in diesem Fall dann nicht auch mein Vater zur Offenlegung seiner Konten verpflichtet? Ich verstehe den Zusammenhang irgendwie noch nicht ganz. Meine Mutter lässt mich umsonst bei sich wohnen und müsste wenn es hart auf hart kommt mir auch noch ein "Taschengeld" zahlen während mein Vater dazu nicht verpflichtet ist? Das erscheint mir irgendwie nicht schlüssig. Und das alles wäre kein Problem, wenn ich eine eigene Wohnung hätte, die dann vielleicht zusätzlich vom Arbeitsamt gezahlt werden würde? Ich will ungern meinen Eltern noch länger auf der Tasche liegen und dachte gerade für so eine Übergangszeit kann ich unabhängig davon Hilfe in Anspruch nehmen.

    Aber vielen herzlichen Dank dir nochmal für die Auskunft. :)

    Viele Grüße

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