ALG II - Betriebskostenabrechnung Guthaben und Fragen

  • Guten Abend,

    ich benötige Hilfe beim folgendem Fall:

    Ich erhalte vom Jobcenter die sogenannte Sicherung des Lebensunterhalts. Zudem wird meine Warmmiete übernommen.

    Regelbedarf: 432,-

    Grundmiete: 290.-

    Heizkosten: 80,-

    Nebenkosten: 50,-

    Ingesamt: 852,-

    (10 € werden mir monatlich abgezogen, wegen Bafügschulden)

    Heute habe ich meine erste Betriebskostenabrechnung erhalten und musste feststellen, dass ich ein Guthaben von 400 € habe. Ich bin ein sehr sparsamer Mensch und mache kaum die Heizung an und versuche nicht unnötig Wasser zu verbrauchen. Meine Frage dazu: Darf ich das Guthaben behalten? Das Guthaben würde ja ohne mein sparsames Leben nicht entstehen. Oder sollte ich nicht sparsam sein?

    Ich bezahle selber meinen Strom und musste da leider schon 200 € nachzahlen, da würden die 400 € genau richtig kommen.

    Laut eigene Recherche und laut diesem Forum muss ich ehrlich zugeben, dass mich viele Antworten verwirren. Ich hoffe, es war okey, ein neues Thema dafür extra zu eröffnen.

    Ich bedanke mich im Voraus und wünsche Ihnen einen schönen Abend und bleiben Sie gesund !

    Mit freundlichen Grüßen,

    Pele90

  • Hallo,

    du musst das Guthaben dem Jobcenter melden und es wird angerechnet werden.

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