ALG II - Stromkostenerstattung - Darlehen von Familienangehörigen - Konto im Minus

  • Hallo zusammen,

    ich habe mich schon durch viele Seiten gelesen und hätte noch einige Frage bzw. würde gerne die Bestätigung haben, dass meine Annahmen korrekt sind.

    Ich bin glücklicherweise nicht derjenige, um den es geht. Ich frage für einen Familienangehörigen, da dieser sich damit nicht wirklich beschäftigt, ich der Person aber etwas unter die Arme greifen will.

    Das Konto der Person ist mit 4.000€ im Soll. Die Person bezieht ALG. Die Person hat sich bereits beim Amt kundig gemacht aber ich bin mir da nicht so sicher ob das wirklich so ist bzw. die Person das richtig verstanden hat.

    1. Ein Darlehen eines Familienangehörigen um den Dispo i.H.v. 4.000€ auszugleichen scheint wohl nicht zu gehen. Dies würde als Einnahmen gewertet

    --> Soweit ich das recherchiert habe ist das wirklich so. Ich finde das etwas komisch, da der Dispo natürlich zu hohen Zinsen führt. Ein Darlehen eines Familienangehörigen im Gegensatz aber zinsfrei und monatlich zurückzahlbar wäre.

    2. Die Person hat eine Rückzahlung für Strom i.H.v. 500 EUR erhalten. Werden diese nun als Einnahmen gewertet? (Natürlich stellt sich die Frage, wie es überhaupt dazu kommen konnte; Das liegt daran, dass seit Jahren der Verbrauch nur geschätzt wurde - und das zu hoch. Ein jetziger Wechsel des Anbieter brachte dies nun zum Vorschein.)

    --> Aus dem, was ich gelesen habe, wird die Erstattung nicht angerechnet, da es aus dem ALG Betrag bezahlt wurde.

    3. Eher allgemeiner Natur (die Frage stellt sich mir wenn ich Punkt 1 ansehe): Wenn die Person nun zwei Monate arbeitet (Künstler) und hierfür 2.000 EUR auf das Bankkonto bekommt und somit nur das Soll verringert; Wird dies als Einnahmen gerechnet?

    --> So wie ich das sehe, JA. Das heißt aber im Umkehrschluss, dass man weniger ALG bekommt aber nicht über das Geld (2.000 EUR) verfügen kann, da es ja nur das Soll reduziert.


    Entschuldigt bitte, dass ich mich mit der Materie überhaupt nicht auskenne. Daher die Fragen. Da es mich nicht persönlich betrifft, ist eine Auskunft beim Amt auch nicht wirklich möglich und ich versuche das nun über das Internet herauszufinden.

    Ich versuche mit den oben aufgeführten Fragen grundsätzlich das Konstrukt ALG zu verstehen. Zusammensetzung, Prämissen, Auswirkungen etc. So kann ich meiner Familienangehörigen zumindest etwas unter die Arme greifen, da sie erstens ohnehin genug Probleme hat und zweitens sich nicht wirklich gut mit Finanzen auskennt.

    Danke euch schon mal für die Hilfe und ich hoffe, mein Beitrag ist in Ordnung.

  • Hallo,

    hier die Antworten auf deine Fragen:

    #1 Ein Darlehen wird nicht angerechnet, wenn es einen Darlehensvertrag mit Rückzahlungsvereinbarung gibt.

    #2 Stromguthaben wird durch Abschlagszahlungen "erwirtschaftet" die aus dem Regelsatz gezahlt werden. Eine Anrechnung ist somit nicht möglich.

    #3 Das Jobcenter kommt nicht für Schulden auf, Einkommen muss aber dennoch auf die Leistungen angerechnet werden. Hier wäre es eher zu empfehlen, einer Schuldnerberater einzuschalten.

  • Ich danke euch für die Hilfe.

    Habe mich nun eingelesen und komme zu folgendem Schluss:

    1. Darlehen eines Familienangehörigen ist möglich - wenn ein entsprechender Vertrag vorhanden ist

    2. Stromkostenerstattung werden nicht als Einnahmen gewertet und bleiben demnach unberücksichtigt bei der Berechnung des ALG2

    3. Bei Einkommen fließt dies in die Berechnung des ALG2 ein. Die Berechnung bei Selbstständigen erfolgt über einen Zeitraum, d.h. über den Leistungszeitraum und wird anhand der vorgelegten Daten ermittelt. Es erfolgt nachträglich eine Abschließende Berechnung anhand der tatsächlich in diesem Zeitraum erzielten Einnahmen und kann zu einer Rückforderung führen.

    Vielen Dank. Ich denke, ich habe den Sachverhalt nun besser verstanden.

    Ich würde für das Darlehen ohnehin erst mal einen Vertrag vorbereiten und dieser soll dann dem JC vorgelegt und genehmigt werden bevor überhaupt Gelder fließen.

  • Hallo!

    2. Stromkostenerstattung werden nicht als Einnahmen gewertet und bleiben demnach unberücksichtigt bei der Berechnung des ALG2

    Aber nur, wenn das Guthaben durch Haushaltsstrom entstanden ist und vom

    Regelsatz bezahlt wurde. Sollte das Guthaben von den Heizkosten stammen,

    wird es den Kosten der Unterkunft zugerechnet und die zahlt das Jobcenter.

    Dann wird es berücksichtigt und mindert entsprechend den Leistungsanspruch.

    (3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.

    Ergibt sich aus § 22 SGB II!

    1. Darlehen eines Familienangehörigen ist möglich - wenn ein entsprechender Vertrag vorhanden ist

    Muss das Jobcenter nicht mit einverstanden und an Darlehen unter Familienangehörigen

    werden strenge Massstäbe angelegt.

    Ich würde für das Darlehen ohnehin erst mal einen Vertrag vorbereiten und dieser soll dann dem JC vorgelegt und genehmigt werden bevor überhaupt Gelder fließen.

    Warte Reaktion ab!

    3. Bei Einkommen fließt dies in die Berechnung des ALG2 ein. Die Berechnung bei Selbstständigen erfolgt über einen Zeitraum, d.h. über den Leistungszeitraum und wird anhand der vorgelegten Daten ermittelt.

    Neuer Aspekt Selbstständigkeit, stand nichts von im Eingangs-Thema. Wäre sehr

    wichtig gewesen, denn hier noch mehr wichtige Informationen:

    LeitfadenSelbständigkeit und Arbeitslosengeld II

    Hinweise für Selbständige

    Anlage EKS zum ALG II Antrag notwendig

    Bleibt dir nicht erspart, weiterlesen und sehr wichtig! ;)

    Gruß

  • Grace Danke für die Zusatzinfos. Der Strom wurde separat bezahlt, d.h. eigener Vertrag mit monatlichen Abschlagszahlungen an den Stromversorger.

    Bei Selbstständigen ist es nun wieder komplizierter. habe die Berechnung mal überflogen. Ich hoffe nur, dass die Person alle Angaben korrekt gemacht hat und nicht noch eine Nachzahlung für den Zeitraum bekommt (sollte es zu Mehreinnahmen gekommen sein).

    Danke allen für die Hilfe.

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