Erstantrag auf ALG II nach Auslandsaufenthalt

  • Hallo Forum-Mitglieder,

    ich bin neu hier und auf der Suche nach dem richtigen Vorgehen bzgl. möglicher ALG II Ansprüche.

    Ein kurzer Überblick:

    Als selbstständiger Koch habe ich die letzten 20 Jahre im inner- und außereuropäischen Ausland gearbeitet. Ich bin jetzt 47 Jahre alt und mein letztes Beschäftigungsverhältnis in Deutschland liegt ca. 15 Jahre zurück. Versteuert wurde mein Einkommen im Ausland; krankenversichert war ich über eine zeitlich unbegrenzte Ausland-KV. Seit 6 Jahren lebe ich in Indonesien und habe mich dort anfangs als Bäcker selbständig gemacht. Diverse finanzielle Rückschläge führten dazu, dass ich die Selbständigkeit aufgeben musste und seit 2 Jahren nur noch sporadische Tätigkeiten für Dritte erledige. Meine KV konnte ich mir nicht mehr leisten, so dass ich zur Zeit auch nicht krankenversichert bin. Seit dem Ausbruch der Pandemie brechen allerdings auch in Indonesien der Arbeitsmarkt und die Wirtschaft ein, so dass es für mich auch in nächster Zeit keine Betätigungsfelder mehr in diesem Land geben wird. Deswegen habe ich mich dazu entschieden, wieder nach Deutschland zurückzukehren und mir dort wieder einen Job als Koch in gesicherten Verhältnissen zu suchen. Mein Plan sieht vor, Ende Juli 2020 wieder nach Deutschland zu fliegen. Ich habe mich auch schon im Internet nach passenden Arbeitsangeboten umgeschaut; allerdings scheiterten die beiden möglichen Stellenangebote an dem nicht durchführbaren persönlichen Gesprächen. Ich habe keine Rücklagen, kann mir vlt. gerade den Rückflug leisten, besitze aber auch kein Hab und Gut in Deutschland mehr. Wenn man es genau nimmt, bin ich mittellos. Hier nun meine Fragen:

    1. Sollte ich mich jetzt schon arbeitslos bei der Agentur für Arbeit melden und einen Antrag auf ALG II stellen?

    2. Habe ich nach dieser langjährigen Abwesenheit aus Deutschland überhaupt einen Anspruch auf ALG II?

    3. Habe ich einen Anspruch auf Wohngeld?

    (Meine Eltern leben in einer kleinen Wohnung und können mich weder dort unterbringen noch finanziell unterstützen.)

    4. Könnte ich die notwendigen Schritte alle schon jetzt aus dem Ausland tätigen?

    5. Wenn ich einen Anspruch habe, würde dieser mir dann ab Ankunft zustehen, da ich weder Geld für eine Wohnung noch für meinen Lebensunterhalt hätte?

    Mir geht es darum, die erste Zeit nach Ankunft in Deutschland durch staatliche Hilfe überbrücken zu können, die hoffentlich nur zeitlich sehr begrenzt sein wird. Natürlich werde ich alles tun, damit ich in Deutschland schnellstens wieder eine Beschäftigung finde. Mit meinem Beruf sind die Chancen vielleicht nicht ganz so schlecht.

    Vielen Dank im Voraus für Eure Informationen! Das würde mir extrem helfen!

    MFG,

    Alex

  • Hallo,

    Wohngeld und ALG II schliessen sich aus. Du müsstest ALG II beantragen. Du kannst aber aktuell kein ALG II beantragen, da kein Jobcenter für dich zuständig ist, da du im Ausland lebst. Du musst dich in Deutschland wieder melden/anmelden und dann kannst du im zuständigen Jobcenter ALG II beantragen.

    Wichtig ist, sich sofort wieder anzumelden, sobald du in Deutschland bist.

    In welcher Region möchtest du denn unterkommen? Bäcker werden ja zur Zeit überall gesucht.

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