EGV bei voller Erwerbsminderungsrente

  • Liebe Forumsmitglieder,

    ich herhalte seit Februar 2020 eine befristete volle Erwerbsminderungsrente wegen Erkrankung und dem Arbeitsmarkt. Die Rente ist bis 2022 befristet. Die Rentenhöhe ist 700 Euro und vom Jobcenter erhalte ich noch 300 Euro Alg 2.

    Nun hat mich die Sachbearbeiterin vom Jobcenter angerufen. Einmal hat sie gefragt wie es mir geht. Muss ich darauf antworten? Ich sagte nicht gut. Mehr nicht.

    Dann war die erste Auskunft, dass ich nicht unbedingt mehr eine Krankmeldung für das Jobcenter benötige bei einer vollen Erwerbsminderungsrente. Einen Tag später kam nochmal ein Anruf von der gleichen Sachbearbeiterin, dass ich doch eine Krankmeldung benötige und ich eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben muss.

    Heute kam nun die EGV und in dieser steht nun widersprüchlich einmal, dass ich unverzüglich verpflichtet bin dem Jobcenter mitzuteilen, wenn ich arbeitsunfähig bin.

    Und dann aber auch "da in ihrem Fall eine Rentenbescheinigung vorliegt, ist die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht zwingend erforderlich".

    Jetzt weiss ich auch nicht...muss ich eine AU vorlegen oder nicht.

    Wie gesagt telefonisch hat die Sachbearbeiterin erst gesagt ich brauche keine Au mehr, beim zweiten Anruf hat sie gesagt, dass dies eine Falschauskunft ihrerseits war und ich eine AU Bescheinigung brauche.

    Ich freue mich auf Eure Antworten!!

    LG Musikdubs

  • Hallo,

    ich würde die EGV nicht unterschreiben, denn diese Formulierung ist meiner Meinung nach dumm. Wie du selber merkst, stiftet die EGV nur Verwirrung. Verstehe eh nicht warum eine EGV gemacht wird, wenn du gar nicht arbeitsfähig bist. Die Einglierungsvereinbarungen werden allerdings von der Arbeitsvermittlung geschrieben und nicht von der Leistungssachbearbeitung.

    Einmal hat sie gefragt wie es mir geht. Muss ich darauf antworten? Ich sagte nicht gut. Mehr nicht.

    Musst du nicht, aber manche Fragen allein schon aus Grund der Höflichkeit. Wenn man mit dem Sachbearbeiter klar kommt, kann man die Frage durchaus beantworten.

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