ALG II Antrag - Schwangerschaft - Vaterschaft anerkennen und weitere Fragen

  • Hallo Liebe Community,

    im Vorfeld möchte ich mich herzlichst bedanken. Es ist schön zu wissen, dass auch andere Menschen in einer ähnlichen Situation sind bzw. waren und einem mit einem Ratschlag oder auch fundiertem Wissen unter die Arme greifen können.

    Situation wie folgt:

    Vor kurzem haben wir festgestellt, dass meine Freundin schwanger ist. Aktuell bezieht Sie ALG: I, welches offiziell zum 01.07.2020 ausläuft, sodass Sie nun im Vorfeld und rechtzeitig ALG: II beantragen müsste.

    Momentan lebt Sie alleine mit den Kindern aus ihrer ersten Ehe. Da ich einen festen Job habe, welchen ich durch einen kurzfristigen Umzug nicht aufgeben möchte, lebe ich praktisch noch in einer anderen Stadt.

    Die Fragen wären wie folgt:

    1. Würde Sie eine Unterstützung erhalten?

    2. Kann bereits von einer Bedarfsgemeinschaft gesprochen werden? Wie ich mitbekommen habe, gilt eine Bedarfsgemeinschaft erst, wenn man auch zusammenlebt d.h. offiziell an einer Adresse gemeldet ist etc. --> Mittelfristig wird sich das ganze ändern und wir werden schauen, dass wir zusammenziehen, nur momentan möchten wir nichts überstürzen und so die falsche Entscheidung treffen.

    3. Wie verhält es sich mit meiner Vaterschafts-Anerkennung? Werde ich zur Unterstützung sofort herangezogen und mein Einkommen wird eingerechnet? Muss Sie Angaben zu meiner Person machen?

    Wäre schön wenn ihr uns in dieser Angelegenheit helfen könntet. Möglicherweise war jemand in einer ähnlichen Situation und kann uns seine Erfahrungen mitteilen.

    Für eure Unterstützung und Bemühungen bedanke ich mich im Vorfeld.

    Grüße

    Richard :)

  • Hallo!

    Willkommen im Forum! Sorry, dein Thema ist untergegangen.

    Vor kurzem haben wir festgestellt, dass meine Freundin schwanger ist. Aktuell bezieht Sie ALG: I, welches offiziell zum 01.07.2020 ausläuft, sodass Sie nun im Vorfeld und rechtzeitig ALG: II beantragen müsste.

    ALG II Antrag kann gestellt werden. Dazu hier Informationen:

    Merkblatt Arbeitslosengeld II

    ALG II Paritätischer Gesamtverband 2020

    Tacheles-Folien SGB II von Harald Thomé 2020 NEU

    1. Würde Sie eine Unterstützung erhalten?

    Ja, weil zwei Kinder aus erster Ehe da sind und die müssen ja auch versorgt

    werden, falls sie keinen Unterhalt für diese Kinder erhält.

    2. Kann bereits von einer Bedarfsgemeinschaft gesprochen werden? Wie ich mitbekommen habe, gilt eine Bedarfsgemeinschaft erst, wenn man auch zusammenlebt d.h. offiziell an einer Adresse gemeldet ist etc.

    Falls du sie regelmäßig finaniell unterstützt hast, auf den einzureichenden Kontoauszügen

    regelmäßige Zahlungen von dir ersichtlich sind, wird das Jobcenter von einer

    Eingestehgemeinschaft ausgehen und dich zum Offenlegen deiner Einkünfte auffordern.

    3. Wie verhält es sich mit meiner Vaterschafts-Anerkennung? Werde ich zur Unterstützung sofort herangezogen und mein Einkommen wird eingerechnet? Muss Sie Angaben zu meiner Person machen?

    Sobald das Kind geboren ist, bist du unterhaltspflichtig. Sie muss in jedem Fall

    den Kindesvater angeben, damit sie keine Probleme mit dem Jobcenter bekommt.

    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!