ALG II Antrag - Prüfung von Vermögen und Wohnung - Corona Pandemie und Fragen

  • Ich selber musste jetzt Hartz IV beantragen. Nach Ausfüllen des vereinfachten Antrages (wo schon Wohnungs- und Vermögensangaben gemacht wurden), bekam ich 2 Tage später vom Jobcenter die Anlagen „KDU und VM“. Dazu Schreiben mit der Bitte diese Anlagen auszufüllen und noch weitere Anlagen (Kontoauszüge usw.) hinzuzufügen damit geprüft werden kann ob mir Hartz IV überhaupt und in welcher Höhe zusteht. Nach einigen Anrufen bei Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit hatte ich nun folgende Auskunft: „Wohnungs- und Vermögensangaben (Vermögen Alleinstehend bis zu 60.0000 Euro momentan erlaubt) müssen weiterhin gemacht werden, da sonst keine Prüfung erfolgt werden. Desweiteren wurde mir mitgeteilt dass diese Anlagen normalerweise mit dem Antrag versendet werden.

    Wir bleiben sachlich! Kein reines Vollzitat als Beitrag

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    bekam ich 2 Tage später vom Jobcenter die Anlagen „KDU und VM“. Dazu Schreiben mit der Bitte diese Anlagen auszufüllen und noch weitere Anlagen (Kontoauszüge usw.) hinzuzufügen damit geprüft werden kann ob mir Hartz IV überhaupt und in welcher Höhe zusteht.

    Wie bitte soll das Jobcenter ohne diese Unterlagen die Bedürftigkeit prüfen? ;) Nachweise

    sind alle einzureichen, wenn sie angefordet werden. Das gehört zu den Mitwirkungspflichten.

    Hat sich auch während der Corona Pandemie nicht verändern.

    Desweiteren wurde mir mitgeteilt dass diese Anlagen normalerweise mit dem Antrag versendet werden.

    In der Tat werden sie normaler Weise mitgeschickt und das wurde hier offensichtlich

    nicht gemacht. Bitte Anlagen KDU, Vermögen ausfüllen und mit den geforderten

    Kontoauszügen/Kopien ans Jobcenter senden.

    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!