ALG II Erstantrag - Umzug und Fragen

  • Hallo,

    also wie es momentan aussieht werde ich Ende Juni erstmals ALG2 beantragen.

    Nun mein Fall:

    Momentan bin ich wohnhaft im Elternhaus, allerdings weiß ich bereits das ich ab 09. Juli

    eine eigene Wohnung beziehe. (neue Stadt + Landkreis, gleiches Bundesland)

    Ich würde den Antrag (formlos) Ende Juni beim Jobcenter stellen, mit dem Hinweis

    Nachweise und den Antragsbogen/Mietvertrag am 10. Juli nachzureichen.

    Könnte dieser Sachverhalt zu Problemen bei der Bearbeitung führen?

    Es wäre sicherlich unsinnig, wg. 9 Tagen eine Veränderungsmitteilung bzgl. der Wohnsituation

    zu stellen, die die Berechnungsgrundlage der Mietkosten völlig unterscheidet.

    Wer hat Erfahrungen bzw. der Abhandlung eines derart Falles bei den Jobcentern.

    Vielen Dank für alle Antworten

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Momentan bin ich wohnhaft im Elternhaus,

    U25?

    Ich würde den Antrag (formlos) Ende Juni beim Jobcenter stellen,

    Es wird vom Jobcenter eine Umzugsgenehmigung benötigt. Diese ist vorher

    einzuholen.

    allerdings weiß ich bereits das ich ab 09. Juli

    eine eigene Wohnung beziehe. (neue Stadt + Landkreis, gleiches Bundesland)

    Vom neuen Jobcenter ist eine Kostenzusage notwendig und der Mietvertrag vor

    Unterschrift dem neuen Jobcenter vorzulegen. Die Kostenzusage gibt es nur,

    wenn die Kostender Unterkunft angemessen sind.

    Gruß

  • Hallo,

    Danke für die Rückantwort...

    U25 bin ich nicht.

    Angenommen ich beziehe / unterschreibe den Mietvertrag für die neue Wohnung am 09 Juli, beantrage am 10 erstmalig ALG2.

    Ist auch dann eine Umzugsgenehmigung und Kostenzusage notwendig ? Wenn noch überhaupt kein Antrag gestellt wurde.

    Mietvertrag vorlegen und Kostenzusage, all das wird zeitlich schwierig...Warum

    Also ich hatte mich wohl zu allgemein gehalten. wohne seit ca. 3 jahren im Ausland, durch die Corona Krise ist die gesamte Touristik

    weggebrochen, es besteht und bestand die letzten Jahre kein Mietverhältnis in BRD (deswegen Eltern) müsste sonst auf der Straße schlafen.

    Hat jemand Erfahrung in einem solchen Fall ? Wie würdet Ihr vorgehen um möglichst, ohne Probleme die Mietkosten zu erhalten, wohnen bei den Eltern langfristig ist keine Option.

    Beste Grüsse

  • Hallo!

    Angenommen ich beziehe / unterschreibe den Mietvertrag für die neue Wohnung am 09 Juli, beantrage am 10 erstmalig ALG2.

    Heißt das nicht grundsätzlich, dass es auf Dauer übernommen wird, wenn die

    Kosten der Unterkunft nicht angemessen sind. Eventuell mal Informationen

    lesen und das bitte gründlich. Du scheinst mit der deutschen Gesetzgebung

    nicht vertraut zu sein:

    Kosten der Unterkunft und Heizung Folie 61 – 80 - Folien für das SGB II Harald Thomé

    Du solltest dich vor Unterschrift bei deinem Jobcenter nach der Angemessenheit

    Kosten der Unterkunft für deine Region erkundigen. Im Moment nur keine

    Angemessenheitsprüfung der KdU für Neuantragsteller zwischen März und Juni. Es

    kann also durchaus sein, dass der Sachbearbeiter im Juli die KDU prüft. Da sind dann

    Probleme auf Dauer vorprogrammiert. Mein Rat, vorher nach den KDU erkundigen

    und dem Jobcenter vor Unterschrift Mietvertrag vorlegen. Mit der Kostenzusage

    bist du dann auf der sicheren Seite.

    Lies auch Ratgeber Arbeitslosengeld II und SGB II.

    Gruß


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