Kindergeld bei Aufstocker

  • Hallo,


    ich bin Teilzeitbeschäftigter und habe ein Nettoeinkommen von ca. 700 Euro im Monat. Ich habe gelesen, dass das Kindergeld anrechnungsfrei bleibt bei Aufstockern. Gilt das auch in meinem Fall? Also als Teilzeitbeschäftigter? Das wären ca. 500 Euro Kindergeld im Monat.

  • Hallo,


    Kindergeld wird auf ALG II Leistungen angerechnet.

  • Tut mir leid, ich meinte Elterngeld.....

    Hab in der letzten Zeit einen vollen Kopf.


    Wie würde es sich mit Elterngeld verhalten?

  • Es gibt Freibeträge auf das Elterngeld, alles darüber würde angerechnet werden.

  • ja, ich konnte aber leider nichts finden, was zu meinem Fall passt. Also Teilzeitbeschäftigung mit Elterngeldanspruch

  • Hallo!


    ja, ich konnte aber leider nichts finden, was zu meinem Fall passt. Also Teilzeitbeschäftigung mit Elterngeldanspruch


    Informationen zum Elterngeld:


    Elterngeld - ElterngeldPlus und Elternzeit


    Gerne auch erneut @bass386 :


    Kindergeld wird auf ALG II Leistungen angerechnet.


    Es gibt Freibeträge auf das Elterngeld, alles darüber würde angerechnet werden.


    Womit das Thema ausreichend beantwortet wäre.


    Gruß