Zweitstudium und Anrecht auf Sozialhilfe / ALG II

  • Hallo liebe Community,

    aktuell befinde ich mich im 5. Semester und werde vermutlich mein Studium abbrechen. Das hat sowohl fachliche Gründe als auch organisatorische Gründe.

    Mit den Abbruch des Studiums verliere ich den Anspruch auf BAFöG. Wie sieht es nun aus, wenn ich in mich später dazu entscheiden sollte, ein fachfremdes zweites Studium aufzunehmen? Habe ich dann Anrecht auf ALG II-Leistungen? Durch den Abbruch des Erststudiums würde ich noch keinen weiterführenden Berufsabschluss haben und nur Fachabitur besitzen.

    Sofern ich keinen Anspruch auf ALG II habe, gibt es andere Leistungen, die mir zustehen würden? Die Alternative wäre sonst ohne weitere Qualifizierung/Berufsausbildung ungelernt mein Glück am Arbeitsmarkt zu versuchen.

    Edit: Wenn es vielleicht nicht so ganz klar war: mir geht es um die Frage, von was ich in einem Zweitstudium (was formal so gar nicht heißen dürfte, da das erste nicht abgeschlossen ist) leben kann. Es geht mir nicht um die Zeit einer Übergangsphase oder "Findungsphase".

    Vorab vielen Dank!

    Jules

  • Hallo,

    die Sozialleistung für Studierende ist Bafög. ALG II ist für Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht selber bestreiten können. ALG II für Studierende wird nur in wenigen Ausnahmefällen bewilligt und in der Regel nicht bei der Neuaufnahme eines Studiums.

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