ALG II Mehrbedarf Schwangerschaft - Alleinerziehend - Umzug - größere Wohnung und Fragen

  • Guten Abend,

    Ich bin neu hier und hoffe hier nicht auf böse Kommentare zu stoßen. Meine lebenssituation mag bei einigen zu Diskussionen führen, jedoch möchte ich anmerken, daß ich wirklich kein schlechter oder fauler Mensch bin.

    Vorab, ich bin allein erziehend mit einer Tochter, 12 und derzeit nicht berufstätig, da ich meine krebskranke Mutter seid 3 Jahren Pflege. Sie lebt nicht bei mir, doch ich bin zwischen 4 und 6 Stunden täglich bei ihr, damit alles läuft, was sie nicht mehr schafft.

    Ich bin offiziell als Pflegerin gemedelt für sie und bekomme die 300 Euro monatlich von ihrer pflege Stufe 2 ohne Abzüge zu dem alg 2.

    Nun gab es erst mals seid Jahren einen einmaligen Ausrutscher mit meinem guten Freund und genau dieses eine Mal ist es passiert. Ich bin nun Anfang 4 Monats. Er wird für den Unterhalt aufkommen und da sein wenn ich Hilfe brauche, jedoch wollen wir keine Beziehung eingehen.

    Nun habe ich heute schwangeren Mehrbedarf beantragt und mich gefragt, was mit meinem alleinerziehenden Mehrbedarf ist.

    Im Grunde trifft beides noch zu...

    Doch ist es möglich beide Leistungen zusammen zu bekommen?

    Dann stellt sich mir noch eine Frage.

    Ich lebe in einer 2 Zimmer Wohnung und brauche dann bald eine größere Wohnung.

    Ab wann könnte ich umziehen, damit ich nicht mit einem neugeborenen umziehen muss.

    Wird ein evtl eine etwas höhere Miete vor Geburt schon gezahlt oder muss ich dann bis zur Geburt den Anteil selbst zahlen?

    Bitte seht mich nicht als Schmarotzer an...

    Ich habe bis vor 3 Jahren gearbeitet und auch eine abgeschlossene Berufsausbildung, wenn auch leider in dem recht Kinder unfreundlichen Gastronomie Bereich.

    Doch ich bin die einzige von 5 Kindern, die noch für meine Mutter da ist und ihr die schlechte Kindheit nicht zum Vorwurf macht.

    Sie hat kehlkopfkrebs und ist tracheostoma Trägerin seid dem. Die tägliche Pflege schafft sie nicht alleine, auch das Duschen/Baden traut sie sich mit dem Loch im Hals nicht mehr.

    Klar könnte ich alles an einen Pflege Dienst geben, doch sie ist so fremden scheu und so lange ich es einigermaßen kann, muss ich als Tochter doch für sie da sein....

  • Hallo!

    Zu deiner ersten Frage kann ich Dir leider nichts sagen, aber...

    Dann stellt sich mir noch eine Frage.

    Ich lebe in einer 2 Zimmer Wohnung und brauche dann bald eine größere Wohnung.

    Ab wann könnte ich umziehen, damit ich nicht mit einem neugeborenen umziehen muss.

    Wird ein evtl eine etwas höhere Miete vor Geburt schon gezahlt oder muss ich dann bis zur Geburt den Anteil selbst zahlen?

    Ich bin auch schwanger und hatte auch im Netz recherchiert...Da stand oft, ein Säugling würde nicht zu einer größeren Wohnung berechtigen, da ein Baby beispielsweise vorerst kein eigenes Zimmer braucht. Allerdings handhaben die Jobcenter der Regionen das wohl unterschiedlich...

    Wir haben zum Beispiel glücklicherweise schon jetzt vor der Geburt eine größere Wohnung bewilligt bekommen und wir wurden bei Wohnungsgröße und Kaltmiete schon als 4 Personen angesehen (wir bekommen Zwillinge). In Ausnahmefällen zahlt das Jobcenter bis zu 6 Monate auch eine Miete, die über dem Anspruch liegt und danach ist dein Baby ja spätestens da, zählt als Person und würde auch seinen Regelsatz bekommen.

    Zumal du ja momentan zu zweit "nur" eine 2-Zimmer Wohnung hast, denke ich schon, dass Du durch den Familienzuwachs eine eine Bewilligung für eine 3 Zimmer Wohnung bekommen würdest, wenn die Mietkosten stimmen. Zumal dein ersten Kind ja schon im Schulalter ist.

    Bevor du eine neue Wohnung anmietest, würde ich aber in jedem Fall nachfragen.

  • Hallo!

    Meine lebenssituation mag bei einigen zu Diskussionen führen, jedoch möchte ich anmerken, daß ich wirklich kein schlechter oder fauler Mensch bin.

    ;) Das steht hier wohl auch nicht zur Debatte! Wir beschränken uns grundsätzlich sachlich

    auf die rein rechtlichen Aspekten.

    Da stand oft, ein Säugling würde nicht zu einer größeren Wohnung berechtigen, da ein Baby beispielsweise vorerst kein eigenes Zimmer braucht.

    Das ist so und es ist vor jedem Umzug grundsätzlich Zusage des Jobcenters zum

    Umzug einzuholen.

    Kosten der Unterkunft - Umzug mit und ohne Zusicherung - Zusatzinformation

    Umzug - Vor Abschluss eines Mietvertrags Zusicherung vom Jobcenter einholen

    In dem Zusammnehang sind auch die Informationen von Tacheles-Sozialhilfe.de zu

    empfehlen: SGB II – Folien von Harald Thomé

    Zumal du ja momentan zu zweit "nur" eine 2-Zimmer Wohnung hast, denke ich schon, dass Du durch den Familienzuwachs eine eine Bewilligung für eine 3 Zimmer Wohnung bekommen würdest,

    NEIN! Warum sollte das Jobcenter zustimmen und Jellybaby20007 schreibt nichts

    zur Wohnungsgröße. Hier die Empfehlung mit solchen Aussagen vorsichtiger zu sein.

    Was bei dir genehmigt wurde, muss nicht zwangsläufig auch bei Anderen so glatt gehen.

    Nun habe ich heute schwangeren Mehrbedarf beantragt und mich gefragt, was mit meinem alleinerziehenden Mehrbedarf ist.

    Im Grunde trifft beides noch zu...

    Doch ist es möglich beide Leistungen zusammen zu bekommen?

    Es scheint so, als ob dir wichtige Informationen zu ALG II fehlen und das kann

    man ganz leicht beheben:

    Arbeitslosengeld II 2020 - für Geringverdiener und Erwerbslose - Der Paritaetische.de

    Empfehle das Lesen aller Links!

    Gruß

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