ALG II Kosten der Unterkunft - Übernahme Mietkosten anders als hälftig

  • Hallo und guten Tag,

    besteht die Möglichkeit bei 2 Hauptmietern die Kosten anders als hälftig aufzuteilen.

    Mein Sohn und ich sind Hauptmieter bei einer Wohnungsgesellschaft, die sich jedoch weigert, mich als EU-Renternerin aus dem Mietvertrag zu entlassen. Mein Sohn Ü25 bezieht ALG2 und das Jobcenter ist nicht bereit, die KU Kosten voll zu übernehmen, da ich noch im Mietvertrag stehe. Wir drehen uns hier seit einem halben Jahr im Kreis, die Wohnungsgesellschaft will eine Kostenübernahmebescheinigung des Jobcenters, das Jobcenter will einen Mietvertrag allein auf meinen Sohn, den gibt es aber nur, wenn ich nicht mehr im Mietvertrag stehe, aber das geht nur, wenn das Jobcenter eine Übernahmebescheinigung schickt, aber das Jobcenter ....lol
    Nun denn, jetzt zur meiner eigentlichen Frage, es handelt sich um eine 2 1/2 Zimmerwohnung, das heißt, das 'halbe' Zimmer ist klein, aber als Gästezimmer nutzbar. Wenn ich jetzt das kleine Zimmer von ca. 6 qm groß ist, als gelegentliche Übernachtungsmöglichkeit bei einem Besuch in Deutschland nutzen würde und die anderen zwei größeren Zimmer meinem Sohn vorbehalten blieben, bestünde da die Chance, die Kosten zu dritteln, d.h. daß meinem Sohn 2/3 der Kosten gewährt würden. Dass meinem Sohn immer noch, obwohl ich mehrfach bestätigt habe, ihm keinerlei finanzielle Unterstützung mehr zu gewähren, 'sonstiges Einkommen' angerechnet wird, davon will gar nicht mehr anfangen dash.
    Die Situation geht mir echt langsam an die Nieren, ich sitze jedoch hier dank Corona in einer absoltuen Ausgangssperre auf einer Insel, kein Flug, kein Schiff und kann nur irgendwas schriftlich erledigen.
    Hat jemand einen Rat??
    LG und bleibt gesund.

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