ALG II - Kosten der Unterkunft - Betriebskosten Abrechnung Guthaben- Kontoauszüge und Fragen

  • Hallo

    Ich habe ein Guthaben von 400 euro in der Betriebsabrechung welche ich dem Jobcenter zu geschickt habe...Mein Vermieter hat mir im Brief geschrieben ich soll die 400 euro einbehalten fur die Miete...also hab ich es erstmal nicht gezahlt damit das Jobcentre es eibehält

    . Nun will sie einen Kontoauszug ....aus lauter Panik dass sie alle Auszüge sehen will weil ich es erst nicht gezahlt hatte und ich nicht wollte, dass sie alles von mir sieht ...habe Ich einfach erst am 14 das geld bezahlt das war 2 tage nach ihrem Brief zu den Auszügen .....so kann ich ihr nur einen Auszug für die Miete schicken...bekomme ich ein problem weil ich die Miete spat uberwiesen habe, 2 Tage nach dem Brief....

  • Hallo!

    Willkommen im Forum! Ganz ruhig und wir bröseln das hier jetzt verständlich auf. ;)


    ein Guthaben von 400 euro in der Betriebsabrechung welche ich dem Jobcenter zu geschickt habe

    Du hast die Betriebskosten Abrechnung mit einem Guthaben von 400 Euro bekommen.

    Hast du dem Jobcenter direkt diese Betriebskosten Abrechnung geschickt, damit im

    Folgemonat die Kosten der Unterkunft um diesen Betrag gemindert werden können?

    (3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift;

    Bitte lasse dir Zeit und versuche diese Frage zu beantworten!

    Gruß

  • Also ich habe ein Guthaben von 400 auf der Betriebskosten Abrechnung , den Brief habe ich dem Jobcenter direkt gesckickt...damit diese die 400 im Folgemonat einbehält. Die Miete habe ich erst mal nicht gezahlt ,da ich es einbehalten sollte laut Abrechnung. ...Später bekam ich einen Brief ich soll einen Kontoauszug hin schicken..Nachweis darüber ,ob ich das Guthaben aus der Heizkostenabrechming mit der Miete verrechnet habe .Da ich in Panik geraten bin und Angst hatte, dass die alle Auszüge sehen wollen ....habe ich erst am 14 die Miete gezahlt, also 2 tage nach dem Brief vom Jobcenter, damit ich nicht alle Kontoauszüge sondern nur einen dem Jobcenter schicke ..

    Meine Frage ist bekomme ich ein Problem weil ich die Miete 2 Tage nach dem Schreiben überwiesen habe ....und so spät

    Einmal editiert, zuletzt von NinaCeik (19. April 2020 um 23:54)

  • Hallo!

    Also ich habe ein Guthaben von 400 auf der Betriebskosten Abrechnung , den Brief habe ich dem Jobcenter direkt gesckickt

    Dann ist das doch in Ordnung!

    Später bekam ich einen Brief ich soll einen Kontoauszug hin schicken

    Auch das wäre in Odnung!

    Die Miete habe ich erst mal nicht gezahlt ,da ich es einbehalten sollte laut Abrechnung

    Auch das ist kein Problem, wird auch sonst von Vermieter so gehändelt.

    habe ich erst am 14 die Miete gezahlt, also 2 tage nach dem Brief vom Jobcenter, damit ich nicht alle Kontoauszüge sondern nur einen dem Jobcenter schicke ..

    Zu den Kontoauszügen am Rand Klartext! Bei dem nächsten WBA musst du die

    Kontoauszüge sowieso dem Jobcenter schicken. Also, warum diese Umstände?

    Miete ist bezahlt und Betriebskosten-Guthaben verrechnet!?!

    Später bekam ich einen Brief ich soll einen Kontoauszug hin schicken..Nachweis darüber ,ob ich das Guthaben aus der Heizkostenabrechming mit der Miete verrechnet habe

    Ja, dann mache da doch! Heizkostenabrechnung?, oder meinst du Betriebsksten Abrechnung?

    Hast du Beides bekommen? Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung zwei unterschiedliche

    Abrechnungen.

    Gruß

  • Ich meine die Jahresabrechnung für die Heizkosten....Für die WBA musste ich nie Auszüge schicken.Ich wollte wissen, ich habe ja das Geld erst 2 tage nach dem Schreiben vom Jobcenter an den Vermieter geschickt am 14 des Monats ...obwohl ich es laut Heizkostenabrechnung einbehalten sollte.

    Ich wollte nicht, das die nach allen Auszügen fragen da ich selber alles überweise...und ich einen Betrag vom 100 euro als Ausgabe habe den die nicht sehen sollten...die Miete hab ich dan doch gezahlt, damit ich nur einen Auszug hin schicke...bekomme ich Probleme weil ich doch Miete gezahlt habe und so spät erst ...

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