ALG II Anspruch in Deutschland - Deutscher - Australienvisum und ständiger Wohnsitz Australien

  • Rückkehr aus dem Ausland, wohnen bei Eltern, Anspruch, Krankenversicherung, Corona - viele Fragen!

    Hallo!

    (Dies wird ein etwas längerer Beitrag, da meine Situation sehr komplex ist)

    Ich (30) wohne zur Zeit in Australien und bin 2017 hergezogen, habe ein Partnervisum und bin verheiratet, keine Kinder.

    Jetzt habe ich durch die Coronavirus Situation meinen Job in der Gastronomie verloren und leider auch keinen Anspruch auf die staatliche Unterstützung hier.

    Ich überlege nun, Ende April nach Deutschland zu fliegen und dort erst einmal bei meinen Eltern unterzukommen und dann zwischendurch auch Mal bei Freunden zu wohnen. Ich möchte nur temporär nach Deutschland, da ich hier in Australien zur Zeit überhaupt keine Zukunft habe - es gibt keine Jobs, ich habe kein Einkommen und keine Ansprüche. Mein Mann hat seinen Job noch, aber es ist natürlich was anderes auf einmal nur noch ein Einkommen zu haben.

    Meine Fragen, nachdem ich mir den vereinfachten Antrag angeschaut habe, wären nun:

    - was muss ich für meine Eltern angeben? Mein Vater ist Frührentner, meine Mutter bekommt kein Geld vom Staat aber verdient auch nichts (möchte aus persönlichen Gründen nichts beim Amt beantragen). Die Miete ist Recht hoch mit ca 1100€ warm (sie wohnen in Hessen).

    Meine Eltern haben nicht vor mich finanziell zu unterstützen, können sie auch gar nicht. Ich habe noch ein Konto in Deutschland mit ca 3500€, auf dem nicht viel passiert (hin und wieder bekomme ich Geburtstagsgeld überwiesen oder bezahle eine Bestellung über das Konto).

    - Da ich ü25 bin, habe ich gelesen dass das Amt dann meist eine Haushaltsgemeinschaft annimmt, die aber bei uns nicht der Fall wäre. Ich habe vor, mein eigenes Essen zu kaufen, Sprit zu zahlen, Miete und anteilig Rechnungen zu zahlen etc... wie kann ich hier vermeiden, dass wir nachteilig eingestuft werden?

    - Wann sollte ich den Antrag am besten stellen, um für den ganzen Monat unterstützt zu werden? Ich kann evtl erst Anfang Mai fliegen, da die Flugpreise stark schwanken von Tag zu Tag.

    - ich war zuletzt bei der TK krankenversichert. Ich verstehe es so, dass ich mich dort wieder versichern kann. Übernimmt das Amt die Kosten von Anfang an? Wann soll ich mich dort anmelden, um nicht unnötig Beiträge zu zahlen?

    - ich habe wie oben genannt vor, hauptsächlich bei meinen Eltern zu leben, aber ich möchte zwischendurch auch bei Freunden im Umkreis unterkommen, da es anstrengend sein kann, nach 10 Jahren wieder Vollzeit bei den Eltern zu wohnen. Geht das zur Zeit mit dem Amt klar oder bekomme ich da Schwierigkeiten?

    - ich habe vor, Ende September oder Ende Oktober wieder nach Australien zurückzuziehen, da hier mein australisches Visum keinen ultra langen Auslandsaufenthalt gestattet. Kann ich dann einfach Hatz 4 "kündigen" (sollte ich es so lange brauchen; ich hab natürlich vor, mir Arbeit zu suchen, aber da die Situation zur Zeit nicht so einfach ist, gehe ich Mal davon aus, dass ich bis zum Schluss Hartz4 beziehen würde)? Was muss ich hierbei beachten?

    - muss ich irgendwas anderes beachten zur Zeit?

    Ich danke euch sehr für die Unterstützung und Ratschläge!!

    Titel geändert, weil fraglicher Sachverhalt aufgrund geänderter

    Sozialgesetzgebung.

    Einmal editiert, zuletzt von Kampfkarotte (17. April 2020 um 09:59)

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    ich habe vor, Ende September oder Ende Oktober wieder nach Australien zurückzuziehen, da hier mein australisches Visum keinen ultra langen Auslandsaufenthalt gestattet. Kann ich dann einfach Hatz 4 "kündigen"

    Es ist fraglich, ob du aufgrund deines Hauptwohnsitz Australien überhaupt eine Sozialleistung

    erhältst. Bitte sofort und vorab abklären. Wende dich an: Email: info@ggua.de

    GGUA Startseite für Kontaktaufnahme

    Setze dich auch sofort mit dem, für dich zuständigen, Jobcenter per EMail in Verbindung.

    Die Sozialgesetzgebung wurde geändert. Mit einem australisches Visum könnte eventuell keinerlei

    Anspruch bestehen.


    Ohne eine Zusage, von welcher Seite auch immer, bitte keinen Rückflug nach Deutschland.

    Gruß

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