Essensgeld bei beruflicher Reha anrechnungsfrei?

  • Hallo,

    über Hilfestellung würde ich mich sehr freuen.

    Wie schätzt ihr den Fall ein, wenn man an einer ganztägigen stationären Reha teilnimmt, wo aufgrund der aktuellen Situation

    kein Mittagessen mehr angeboten wird und stattdessen pro Tag 5€ berechnet wird, was in Gesamtsumme am Ende des Monats überwiesen wird?

    Ich bin mir nun unsicher, ob dies anrechnungsfrei ist, oder nicht?

    Natürlich könnte ich beim Jobcenter anrufen, habe dort jedoch schon mehrfach falsche Informationen erhalten.

    Ich habe im Internet gelesen, dass z.B. Spesen prinzipiell anrechnungsfrei sind, soweit man nachweisen kann, ob man das Geld auch sinngemäß verbraucht hat. Falls man dies nicht nachweisen kann, ist ein Betrag von 6€ pro Tag anrechnungsfrei.

    Die medizinische Reha (nach ca. 6 Monaten Umwandlung in berufliche Reha) wird von der Rentenversicherung finanziert. Fahrgeld auch von der Rentenversicherung.

    Der Lebensunterhalt wird aufstockend über Alg2 finanziert (Partnerin arbeitet, 2 Kinder).

    Ist eine solche Regelung bei einer beruflichen Reha auch anwendbar?

    Hat jemand in einer solchen Sache schon Erfahrung gemacht?

    Vielen Dank und liebe Grüße


    Sorry, kleiner Fehler.

    Es handelt sich um eine ganztägig ambulante Reha.

    LG

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

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