Fragen zur Einstehgemeinschaft

  • Hallo zusammen ,

    ich muss bald meinen WBA einreichen . Ich lebe seit dem 9.5.19 mit meinem Partner zusammen und ich beziehe Alg2 , er ist selbständig . Wir haben keine Kinder. Problem ist das das Amt jetzt sagt das wir eine Verantwortungs und Einstehgemeinschaft ab dem 9.5 bilden würden da wir ja schon dann seit einem Jahr zusammen leben würden . Durch den Virus verdient mein Partner auch momentan nichts und kann mich damit auch nicht ernähren und so weiter. Er sieht es auch nicht ein das er für alles was mich betrifft aufkommen muss ab dem Zeitpunkt . Ich selbst beteilige mich an den Kosten die hier anfallen zur Hälfte , sehe es aber auch nicht ein das er komplett für mich aufkommen muss . Ich selbst habe auch Rechnungen und so weiter zu zahlen . Was kann ich jetzt tun da ich auch keine Arbeit momentan habe .

    Des Weiteren stellt sich bei mir die Frage wie ist es mit der Krankenkasse wenn am 30.4 das Als ausläuft? Wer bezahlt diese dann ? Ohne Job und Ohne Gleich kann weder ich noch mein Partner das bezahlen . Nur weil ich und mein Partner zusammen gezogen sind kann es doch nicht sein das er komplett für mich aufkommen muss und sich komplett nackt machen muss beim Amt .

    Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie helfen was ich tun soll .

  • Hallo!

    Willkommen im Forum! Diese Fragen stellen sich gerade alle nicht.

    Allgemein ergeht die Bitte dieses Thema in dieser Zeit täglich zu verfolgen. Damit ersparen wir

    uns alle unnötige Schreiberei. Ich aktualisiere dieses Thema immer, vorausgesetzt man lässt

    mir die Zeit dazu. ;)

    Coronavirus - Entschädigungszahlungen - Aufwendungsersatz - möglichen Grundrechtseinschränkungen durch das Infektionsschutzgesetz und rechtliche Änderungen

    Hier erfolgen gleich Aktualisierungen zu Gesetz-Änderungen infolge der Corona-Pandemie.

    Gruß

  • Das SGB II sieht es so vor, dass man spätestens nach einem Jahr eine Einstehensgemeinschaft bildet. Du selber bezeichnest ihn als Partner und in einer Partnerschaft steht man in guten und in schlechten Zeiten zusammen. Dementsprechend wird er dich finanziell unterstützen müssen und sollte er dies nicht können, selber ALG II beantragen müssen.

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