Durch Umschulung mehr Geld als 100 Euro anrechnungsfrei bei Nebenjob?

  • Hallo,

    Ich möchte mit Hartz4 eine Umschulung durch Bildungsgutschein machen. Bin gerade aus einer durch einen blöden Fehler rausgeworfen worden.

    Die vorige war durch das Arbeitsamt bezahlt worden und ich bekam ALG1 dazu.

    Nun werde ich wohl in Hartz4 fallen, da ich wohl meinen Anspruch verliere.

    Gibt es eine Möglichkeit, das wenn ich eine neue Umschulung (Bildungsgutschein ALG2) beginne, mehr Geld bekommen kann?

    Ich weiß das ich mit Hartz4 nur einen Nebenjob machen kann, wo ich nur 100 Euro dazuverdienen kann. Erst wird abgezogen, außer 20 Prozent.

    Ich möchte eine gute Zukunft, schaffe aber mit Hartz4 wohl keine Umschulung und muss sonst wieder in die Fänge der Zeitarbeit zurück...

    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von WillRaus (11. März 2020 um 16:34) aus folgendem Grund: Verbesserung

  • Hallo,

    bis zu maximal 300.00 € sind anrechnungsfrei beim ALG II.

    Man muss ja nicht über eine Zeitarbeitsfirma arbeiten, allerdings kommt es dann auch auf die Qualifikationen an.

  • wirklich? Das wäre Super. Aber ich dachte man darf nur 100 € Anrechnungsfrei dazuverdienen? Dann von 101 € bis 1000 € werden 80 Prozent abgezogen. Macht doch bei einem 450 € Job nur 170 € die man behalten darf? Wo kann ich das mit den 300 € die man behalten darf, nachlesen?

    Gruß

  • Du verstehst meine Antwort falsch, denn maximal sind 300,00 € anrechnungsfrei. Wie du bereits geschrieben hast, wären das bei einem 450,00 € Job 170,00 €.

  • Achso, ok. Scheint keine Möglichkeit mehr zugeben für mehr Geld als Hartz4 (wohne in einer BG) wenn ich eine Unschulung mache.

    Das wird nicht möglich sein...

    Gruß

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