ALG II Erstantrag und Fragen

  • Hi.
    Aussage nach müsse man sich bei Antragstellung persönlich vorstellen.


    Würde man nicht vorrangig nach Antragstellung erst einmal auf ALG 2 Bedarf geprüft werden müssen, und im Anschluss aufgrund der Bedarfsermittlung befragt werden?

  • Hallo!

    Thema wurde ausreichend beantwortet. Es muss hier nicht über irgendwelche

    Nachrangigkeit diskutiert werden. ALG II Antrag persönlich nach gesetzlichen

    Regelungen stellen, Unterlagen abgeben, Bedürftigkeitsprüfung erfolgt und

    Bewilligungsbescheid kommt, falls Anspruch.

    Der ALG II Hauptantrag mit seinen Anlagen, die vom Leistungsberechtigten

    gewissenhaft auszufüllen sind, beinhaltet alle Angaben zur Bedarfsermittlung

    und Bedarfe sind feststehende Größen laut Gesetz.

    Gruß

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