ALG II - Angemessene Kosten der Unterkunft bei Untermietvertrag der Eltern

  • Moin aus einem Landkreis aus dem Norden,

    ich hätte eine Frage zu angemessenen Kosten und zu angemessenen Mitwirkungspflichen bei einem Ernstantrag ALG II zum Thema KDU.

    Ich (ü26) musste leider aus meiner WG xxx ausziehen, da mein Mitwohner nach xxx gezogen ist. Leider habe ich keine WG oder Wohnung gefunden, weshalb ich temporär zu meinem Vater in einem 40 km entfernen Landkreis ziehen musste. Ich bin seit 2 Jahren krankheitsbedingt im ALG II Bezug, mein Vater seit 3 Monaten mit einem Einkommen knapp über der Grenze aus dem Bezug raus.

    Ich habe einen Untermietvertrag erstellt und den eingereicht. Beim Gespräch wurde mir jedoch vorgeworfen, dass mein Vater einen Betrug begehen würden und mit der Staatsanwaltschaft rechnen müsste. Der Grund hierfür: Da mein Vater im Jobcenter war, hat das JC meinen Untermietvertrag mit seinem damals bewilligten KDU verglichen. Auf dieser Basis hat der Sachbearbeiter gesagt, würde mein Vater sich bereichern wollen - was Betrug wäre.

    Nun muss ich gestehen, dass mein Vater damit nichts zu tun hatte. Weil es schnell gehen musste, habe ich die angmessene Miete der Gemeinde mir angesehen und pi-mal-Daumen das runtergerechnet. Mein Vater hat das Ding unterschrieben, ob sich das anzugucken - also wenn jemand bestraft werden müsste, dann wohl ich, weil ich mir das rumrechnen ersparen wollte. In der Tat ist die Miete des Untermietvertrag anteilig höher, als wenn man das exakt durch 2 geteilt hätte - genauer gesagt 62 % zu 38 %.

    Jetzt soll ich einen neuen Untermietvertrag einreichen, den orginal Meitvertrag vorlegen, eine Einzugserlaubnis vom Eigentümer einreichen und vom Eigentümer die Mietkosten bescheinigen lassen. Mein Vater tischt hier aber jetzt im Dreieck, weil er mit dem JC nichts mehr zu tun haben will.

    Meine zwei Fragen hierzu:

    1) Muss ich das o.g. wirklich alles einreichen? In xxx hat das JC auch einen Originalmietvertrag gefordert, aber mein Hauptmieter hatte darauf keine Lust und damit war die Sache erledigt. Allerdings war der Hauptmieter auch nicht mit mir familiär verwandt.

    2) Habe ich dadurch tatsächlich unwissentlich einen Betrug begannen? Ich bin davon ausgegen, dass selbst wenn die anteilige Miete nicht exakt mit der Originalmiete übereinstimmt, es dennoch noch von der Vertragsfreiheit gedeckt ist, solange mein Vater nicht mehr nehmen würde, als er selber zahlt (insb. da dies beim Finanzamt versteuert werden muss).

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

    Datenschutz

  • Hallo,

    die Untermiete kann niemals höher sein als die tatsächliche Miete. Auch eine Aufteilung von 62 zu 38 kann man als Bereicherung des Vermieters ansehen. Es gab in der Vergangenheit zu viele Mieter, die Wohnungen angemietet und vielfach untervermietet haben, sodass monatlich ein hoher Gewinn dabei herausgesprungen ist.

    Die ganzen Dokumente sollen eingereicht werden, weil hier der Verdacht besteht, dass sich der Vermieter (dein Vater) bereichern könnte. Hätte man eine andere Aufteilung gewählt, z.B. nach Quadratmetern, wäre dies wohl nicht passiert.

  • Hallo,

    Danke dir für deine Antwort. Ich werde dann alles so einreichen.

    Mir kam gestern Abend aber noch eine Frage zur Miete: Da diese bei meinem Vater als Einkommen ggü dem Finanzamt versteuert werden muss, kann man auf meinen Teil der Untermiete die zuzahlende Einkommenssteuer draufschlagen, damit er am Ende nicht noch für mich draufzahlt?

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