ALG II Kosten der Unterkunft - möbliertes Zimmer - Wohngemeinschaft mit Untermietvertrag und Fragen

  • Hallo,

    weil es in XXXXXXX so schwer ist, eine bezahlbare Wohnung zu finden, war ich froh, ein möbliertes Zimmer mieten zu können.

    Mein Hauptmieter möchte 550€ Miete für ein 30 qm Zimmer mit Bad- und Küchenmitbenutzung.

    Das alte Jobcenter wollte eine Aufteilung in Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten.

    Also hat mein Hauptmieter wie folgt aufgeteilt.

    400 € Kaltmiete

    100 € Nebenkosten

    50 € Heizkosten

    Das alte Jobcenter hat es genehmigt, 45 Tage weiter gezahlt und ich bin eingezogen.

    Das neue Jobcenter möchte jetzt

    1. eine Erklärung über die Aufteilung der Mietkosten innerhalb der WG

    2. Mietquittung, falls bar bezahlt

    3. Nachweis über Mietzahlung

    1. Wohne ich jetzt in einer WG ?

    Ich kannte meinen Hauptmieter vorher nicht, wir wirtschaften getrennt.

    2. Ich weiss gar nicht, was mit Aufteilung der Mietskosten gemeint ist. Ich habe nichts mit ihm aufgeteilt. Er hat einen Zimmerpreis genannt und ich konnte da ja oder nein zu sagen.

    Gibt es da Regeln, die einzuhalten sind ?

    Muss ich jetzt Einblick in den Hauptmietvertrag verlangen ?

    3. Nachweis über die Mietzahlung.

    Mein Mietsanteil hat das alte Jobcenter direkt überwiesen und das neue Jobcenter hat diese Unterlagen in Kopie.

    oder wollen und dürfen sie die Kontoauszüge meines Hauptmieters anfordern, um zu prüfen, ob er die Miete zahlt.

    Das kann ich mir gar nicht vorstellen.

    Ich danke schon mal im voraus, für eventuelle Informationen.

    Gruss XXXXXXX

    Datenschutz, gelöscht

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Mein Hauptmieter möchte 550€ Miete für ein 30 qm Zimmer mit Bad- und Küchenmitbenutzung.

    Der Mietpreis ist sehr hoch! Das Jobcenter zahlt nur die angemessene Miete für 30qm

    in der Region. Jede Region hat andere Kosten der Unterkunft, die angemessen sind.

    Das neue Jobcenter möchte jetzt

    1. eine Erklärung über die Aufteilung der Mietkosten innerhalb der WG

    2. Mietquittung, falls bar bezahlt

    3. Nachweis über Mietzahlung

    Das Jobcenter möchte prüfen, wie hoch die Gesamtmiete ist. Sollte der Hauptmieter

    ebenfalls ALG II erhalten, wäre ein zu hoher Mietanteil von dir unzulässig. Die

    geforderten Nachweise sind einzureichen.

    Der Mietvertrag und Nebenkosten sind für die Berechnung notwendig, weil die Kosten

    für Miete und Nebenkosten sonst nicht übernommen werden. Du könntest beim

    Jobcenter nachfragen, ob eine Mietbescheinigung eventuell ausreichend wäre.

    Gruß

  • Hallo Grace,

    vielen Dank für deine Ausführungen.

    Falls mein Hauptmieter auch Geld vom Jobcenter bekäme, wäre dem JC die Miete bekannt. Und nein er ist Rentner.

    Und das war meine Frage, muss ich mir den Hauptmietvertrag zeigen lassen und wenn ja , welchen Prozentsatz darf er denn als Miete nehmen, zumal das Zimmer auch noch möbliert ist.

    Und nein für XXXXXX ist der Mietpreis nicht sehr hoch, leider

    Gruss

    Datenschutz

  • Hallo!

    Und nein er ist Rentner.

    Bei Grundsicherung im Alter ist das auch relevant.

    muss ich mir den Hauptmietvertrag zeigen lassen

    Das hilft dir nichts, weil das Jobcenter einen Nachweis möchte. Gerne erneut:

    Der Mietvertrag und Nebenkosten sind für die Berechnung notwendig, weil die Kosten

    für Miete und Nebenkosten sonst nicht übernommen werden. Du könntest beim

    Jobcenter nachfragen, ob eine Mietbescheinigung eventuell ausreichend wäre.

    Ansonsten ist eine Kopie es Hauptmietvertrags vorzulegen.

    welchen Prozentsatz darf er denn als Miete nehmen, zumal das Zimmer auch noch möbliert ist.

    Du bekommst nur den für die Region angemessenen Mietanteil. Der angemessene Wert

    verändern sich nicht. Das bedeutet, dass das Zimmer nur angemessen ist, wenn der

    Gesamtbetrag aus Kaltmiete, Nebenkosten und Kosten für die Möblierung den Wert nicht

    überschreitet. Der Mietpreis inklusive des Möblierungszuschlages muss sich innerhalb des

    Rahmens der Angemessenheit bewegen.

    Die Angemessnheit kannst du bei deinem neuen Jobcenter erfragen.

    Gruß

  • Mein Hauptmieter bekommt schlicht und ergreifend Rente , keine Gelder vom Amt.

    Das hilft dir nichts, weil das Jobcenter einen Nachweis möchte. Gerne erneut:

    Der Mietvertrag und Nebenkosten sind für die Berechnung notwendig, weil die Kosten

    für Miete und Nebenkosten sonst nicht übernommen werden.

    Der für die Region angemessene Mietanteil passt schon, sonst hätte das alte Jobcenter in der selben Stadt, nur ein anderer Bezirk, keine Erlaubnis zum Einzug gegeben.

    Die Aufteilung nach Kaltmiete, Nebebenkosten ect. ist längst erfolgt und liegt vor.

    Außerdem existiert ein Untermietvertrag, indem das auch nochmal aufgeschlüsselt ist.

    Die Frage, die sich stellt, ist doch, ob das Jobcenter erwarten und prüfen darf, ob ich von den tatsächlichen Mietkosten , die ich nicht kenne und die mich schlicht und ergreifend auch nichts angehen, auch wirklich nur die Hälfte zahle, ohne Berücksichtigung , dass es möbliert gemietet wurde.

    Ich bin ja nicht zusammen gezogen und wir haben abgemacht, wir teilen die Miete oder sie wird nach Quadratmeter aufgeteilt.

    Sondern der Hauptmieter hat vorgegeben, das möchte er haben für das Zimmer.

    Und das Jobcenter scheint ja jetzt prüfen zu wollen, ob er das nehmen darf.

    Da kann man sich ja ausrechnen, wie lange ich dort noch wohnen darf bis diese Amtskontrolle meinem Hauptmieter zu blöd ist.

    Bei normalen Vermietern für Wohnungen wird ja auch nicht verlangt sich nackig zu machen, um nachzuweisen, dass man nicht zuviel bezahlt. Sonst wären die Mieten nicht so hoch.

    Gruss

  • Hallo!

    Die Frage, die sich stellt, ist doch, ob das Jobcenter erwarten und prüfen darf, ob ich von den tatsächlichen Mietkosten , die ich nicht kenne und die mich schlicht und ergreifend auch nichts angehen, auch wirklich nur die Hälfte zahle, ohne Berücksichtigung , dass es möbliert gemietet wurde.

    Das Jobcenter möchte prüfen, ob sich dein Hauptmieter unzulässig bereichert.

    550 Euro Miete für ein 30 qm Zimmer sind zuviel und hat das Jobcenter auf

    den Plan gerufen. Zur Erinnerung, ALG II ist eine Sozialleistung, die nur bei

    Bedürftigkeit gezahlt und das Jobcenter ist ur Prüfung verpflichtet.

    Bei normalen Vermietern für Wohnungen wird ja auch nicht verlangt sich nackig zu machen, um nachzuweisen, dass man nicht zuviel bezahlt. Sonst wären die Mieten nicht so hoch.

    Normale Vermieter bewegen sich mit ihren Mietforderungen auch innerhalb der Angemessenheit.

    Gruß

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