ALG II Antag - gescheiterte Selbsständigkeit - Mitwirkungspflicht - Anlage EKS und Fragen

  • Neu hier-auch beim Amt...und recht verzweifelt

    Hallo,

    ich habe folgende Probleme.

    Ich habe am 3.12 aus einer gescheiterten Selbsständigkeit (nach Alg1) einen Antrag auf Hartz4 gestellt.

    Dieser ist bisher nocht bewilligt. Ich bekomme immer wieder die Nachricht, das ich meiner Mitwirkungspflicht nachkommen soll.

    Damit meint das Amt folgendes: Mietvertrag/Gewerbeschein/Nebenkostenabrechnung/Zukünftige Einnahmen aus Gewerbe und die Angaben vom Energieversorger.

    Seit dem 15.11.2019 bin ich ohne Einkommen.

    Ich wohne seit Jahren in einer WG. Den original Mietvertrag habe ich nicht mehr. Die letzte Nebenkostenabrechnung hat mein

    Mitbewohner verlegt. Nachdem unsere ehemaligen Vermieter verstorben sind, überweise ich die Miete auf das Konto einer Erbengemeinschaft. Hier hab ich um eine Kopie vom Mietvertag und Nk Abrechnung gebeten.

    Diese habe ich bisher nicht erhalten und das Amt darüber informiert.Meine Kontoauszüge fer letzten 6 Monate liegen dem Amt vor (wo die monatliche Mietzahlung drauf steht).

    Meinen Gewerbeschein (aus 2004) habe ich auch nicht mehr. Eine Kopie kostet Geld-das ich nicht habe. Auch das habe ich dem Amt mitgeteilt.

    Dann noch die Prognose zum Einkommen aus Gewerbe. Da ich keine realistische Angaben machen kann, verstehe ich nicht was ich dort eintragen soll.

    Ich kann also die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, darüber habe ich das amAmt informiert. da bekam ich ein Schreiben das ich meiner Mitwirkung nachkommen müsse und die Unterlagen beibringen soll. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Was soll/kann ich tun?

    Freue mich über Rat,

    Titel optimiert, wir bleiben sachlich!

  • Hallo,

    Mietvertrag und Nebenkostenabrechnungen sind berechnungsrelevant, ansonsten können Kosten für Miete und Nebenkosten nicht übernommen werden. Man kann im Jobcenter nachfragen, ob eine Mietbescheinigung ausreichen würde.

    Warum meldest du das Gewerbe nicht ab? Den Schein kannst du dem Jobcenter dann ebenfalls vorlegen. Ansonsten wirst du die Kopie einreichen müssen.

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    das ich meiner Mitwirkungspflicht nachkommen soll.

    Der Mitwirkungspflicht ist nachzukommen!

    Mietvertrag/Gewerbeschein/Nebenkostenabrechnung/Zukünftige Einnahmen aus Gewerbe und die Angaben vom Energieversorger.

    Unterlagen sind vorzulegen beim ALG II Antrag, damit die Bedürftigkeit geprüft werden kann.

    Den original Mietvertrag habe ich nicht mehr. Die letzte Nebenkostenabrechnung hat mein

    Mitbewohner verlegt.

    Unterlagen werden für die Berechnung und Prüfung für Kosten der Unterkunft benötigt

    und sind vorzulegen.

    Hier hab ich um eine Kopie vom Mietvertag und Nk Abrechnung gebeten.

    Diese habe ich bisher nicht erhalten

    Solange diese Unterlagen dem Jobcenter nicht vorliegen, wird die Miete nicht

    gezahlt.

    Meinen Gewerbeschein (aus 2004) habe ich auch nicht mehr.

    Gewerbeschein ist vorzulegen!

    Dann noch die Prognose zum Einkommen aus Gewerbe. Da ich keine realistische Angaben machen kann, verstehe ich nicht was ich dort eintragen soll.

    Die Anlage EKS ist auszufüllen:

    Anlage EKS zum Einkommen Selbstständiger
    Hinweise für Selbstständige zur Anlage EKS

    LeitfadenSelbständigkeit und Arbeitslosengeld II

    Ich kann also die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, darüber habe ich das amAmt informiert. da bekam ich ein Schreiben das ich meiner Mitwirkung nachkommen müsse und die Unterlagen beibringen soll.

    Richtig! Der Mitwirkungspflicht muss nachgekommen werden, Unterlagen alle vorlegen,

    sonst kein ALG II. ALG II ist eine Sozialleistung, die nur bei Bedürftigkeit gezahlt wird

    und die Bedürftigkeit ist nachzuweisen.

    Gruß

  • Was soll ich denn wg Mietvertrag machen wenn ich ihn nicht habe und mein Vermieter nicht reagiert? Wir soll ich eine Kopie vom Gewerbeschein vorlegen wenn es Geld kostet. Ich bin völlig mittellos.

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