• Hallo ihr lieben, ich hoffe mir kann hier jemand helfen, und zwar geht es darum Momentan

    Bin ich noch beim Jobcenter gemeldet! Wir sind eine BG mit 2 Klein Kindern (4 und 2) jetzt meine

    Frage kann Ich mich als Person von der BG Abmelden ohne Weiteren Angaben? Damit Die

    Mich endlich in Ruhe lassen Ich hab so ein psychischen und seelischen Druck seit Monaten

    Von denen! Das ich jetzt endlich ein Job gefunden habe auf TZ die std sind halt noch fraglich kommt auf die Aufträge noch An... das heißt ich müsste nicht unbedingt aus dem Bezug raus fallen ich will aber mit Dem JC NICHTS MEHR zu tuen haben. Hatte jemand evtl

    Erfahrung miT sowas und weiß ob man einfach auf seinen Anteil vom JC verzichten kann und doch evtl. Lieber Wohngeld beantragt für sich selber? Habe in anderen Foren gelesen man könnte sich abmelden aber eine klare Antwort auf Des ganze dann doch nicht gefunden! Ich hoffe So Sehr das mir Hier vllt Jemand schnell helfen kann.

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Wir sind eine BG mit 2 Klein Kindern (4 und 2) jetzt meine

    Frage kann Ich mich als Person von der BG Abmelden ohne Weiteren Angaben?

    Falls du mit deinen Kinder ohne ALG II leben kannst, Miete bezahlen und euch ernähren,

    dann kannst du dich abmelden. Aber es sei dir bewusst, dass du keinerlei Leistungen

    mehr von Jobcenter erhältst.

    Gruß

  • Mein Partner gehört auch zu der BG. Nur möchte ich eben mit denen nichts mehr zu tuen haben. Durch des auch Weil ich die Tage einen TZ Job gefunden habe. Ich werde Evtl des gleiche bekommen Was ich von dene bekomme momentan. Aber ich Weiß sie Könnten Mir Doch Termine Usw. Schicken und das möchte ich einfach nicht mehr Ich will nur noch meine Ruhe von denen. Darum Die Frage ob es so einfach geht am besten Eine Verzichtserklärung oder so an die schreiben.

    Keinerlei Leistungen? Wie meinst du des das ich in Zukunft auch keine beantragen könnte. Sollte es vielleicht Doch iwann Mal Wieder dazu kommen.

  • Hallo!

    Darum Die Frage ob es so einfach geht am besten Eine Verzichtserklärung oder so an die schreiben

    Nein! Da hier Informationen nachgereicht wurden ergibt sich erst jetzt ein kompletter

    Sachverhalt. Da hier wohl eine komplette Bedarfsgemeinschaft besteht, wird das

    Einkommen aus dem Teilzeitjob bedarfsmindernd angerechnet. Es gilt das Zuflussprinzip!

    Durch des auch Weil ich die Tage einen TZ Job gefunden habe.

    Die Arbeitsaufnahme ist dem Jobcenter ebenfalls umgehend per Veränderungsmitteilung mitzuteilen.

    Ausführliche Informationen gibt das Merkblatt Arbeitslosengeld II und der Rat es gründlich zu

    lesen.

    Gruß

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